Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 208/2015

Verhandlungstermin am 29. Januar 2016 in Sachen V ZR 75/15 (Erwerb eines Grundstücks durch Wohnungseigentümergemeinschaft)

Die Parteien sind die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft. In einer Eigentümerversammlung beschlossen sie mit Stimmenmehrheit, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft das Nachbargrundstück, auf dem sich 25 Stellplätze befinden, erwirbt. Der Kaufpreis sollte maximal 75.000 € betragen und in Höhe von 15% von allen Eigentümern nach Einheiten und zu 85% von den Eigentümern der Wohneinheiten 1-25 als Nutzern der Stellplätze getragen werden.

Die dagegen gerichtete Anfechtungsklage einer Wohnungseigentümerin hatte vor dem Amtsgericht und dem Landgericht keinen Erfolg. Mit der Revision will sie u.a. erreichen, dass der Beschluss für ungültig erklärt, hilfsweise dessen Nichtigkeit festgestellt wird.

Der u.a. für Wohnungseigentumssachen zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs wird voraussichtlich die Frage zu klären haben, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen der Kauf eines Grundstücks durch die Wohnungseigentümergemeinschaft ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht.

Vorinstanzen:

AG Bremen-Blumenthal 44 C 2012/14 (Urteil vom 4. Oktober 2013)

LG Bremen 4 S 343/13 (Urteil vom 13. Februar 2015)

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