Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 169/2015

Neue Richterin am Bundesgerichtshof

Der Bundespräsident hat Richterin am Oberlandesgericht Dr. Heike Bußmann zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt.

Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Bußmann ist 42 Jahre alt. Nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung trat sie 2001 in den höheren Justizdienst des Landes Hessen ein. Während ihrer Proberichterzeit war sie bei dem Landgericht Limburg eingesetzt. Dort wurde sie im September 2004 zur Richterin am Landgericht ernannt. Von Juli 2006 bis Juni 2009 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet und hieran anschließend - ebenfalls im Abordnungswege - bis März 2013 Referatsleiterin im Hessischen Ministerium der Justiz, für Integration und Europa. Während dieser Zeit wurde sie im August 2010 an das Landgericht Frankfurt am Main versetzt und im April 2011 zur Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main befördert, wo sie seit April 2013 spruchrichterlich tätig war.

Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Frau Dr. Bußmann dem vornehmlich für das Erbrecht sowie das Versicherungsvertragsrecht zuständigen IV. Zivilsenat zugewiesen.

Karlsruhe, den 2. Oktober 2015

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