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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Jahr 2015 » Pressemitteilung Nr. 168/15 vom 1.10.2015

Siehe auch:  Urteil des 4. Strafsenats vom 14.1.2016 - 4 StR 72/15 -, Beschluss des 4. Strafsenats vom 10.5.2016 - 4 StR 72/15 -, Beschluss des 4. Strafsenats vom 21.7.2016 - 4 StR 72/15 -, Beschluss des 4. Strafsenats vom 30.8.2016 - 4 StR 72/15 -

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 168/2015

Verhandlungstermin am 19. November 2015, 9.30 Uhr, in Sachen

4 StR 72/15 (Überfall auf Autobahnparkplatz)

Das Landgericht Dessau-Roßlau hat fünf litauische Staatsangehörige wegen erpresserischen Menschenraubes mit Todesfolge in Tateinheit mit Raub (teils mit Todesfolge) und wegen mehrerer Fälle des Computerbetrugs zu Freiheits- bzw. Jugendstrafen zwischen neun Jahren und sechs Monaten und zwölf Jahren und zwei Monaten verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts postierten sich die Angeklagten, die erst wenige Tage zuvor aus Litauen nach Deutschland eingereist waren, am 9. Januar 2012 in den späten Abendstunden auf einem an einer Autobahn gelegenen Parkplatz, um ein zufällig ausgewähltes Opfer zu überfallen und auszurauben. Sie bemächtigten sich dort eines 40-jährigen Mannes und verbrachten ihn zu einem einsam gelegenen Lagerplatz im Wald, wo sie ihm zunächst gewaltsam mehrere Kreditkarten abnahmen und ihn zur Preisgabe der zugehörigen PIN-Nummern zwangen. Drei der Angeklagten fuhren sodann zu verschiedenen Bankfilialen und hoben mit den Karten 2.000 € von den Konten des Geschädigten ab. Nach mehreren Stunden, in denen sich der Geschädigte in der Gewalt der zunehmend angespannten Angeklagten befand, forderten diese von ihm die Preisgabe einer weiteren PIN-Nummer, die sich, wie sie annahmen, auf seinem Laptop befand und gestatteten ihm dessen Benutzung. Als bei den Angeklagten die Befürchtung aufkam, der Geschädigte habe über den Laptop einen Hilferuf abgesetzt, schlug einer der Angeklagten den Geschädigten mit dem Laptop auf den Kopf. Sodann wirkten sie mit schwerster stumpfer Gewalt, auf den Körper und den Kopf des Geschädigten ein. Dieser erlitt hierdurch schwerste Verletzungen, u.a. ein Schädelhirntrauma. Anschließend fesselten die Angeklagten den Geschädigten mit Klebeband und legten ihn auf der Ladefläche seines Transporters dergestalt zwischen Umzugskartons und Möbeln ab, dass er kaum Bewegungen ausführen konnte. Den Transporter stellten sie sodann mit laufendem Motor etwa 200 Meter abseits der Straße auf einem Waldweg ab. Der Geschädigte verstarb innerhalb von 24 Stunden nach der Tat an seinen schweren Verletzungen. Der Transporter mit der Leiche des Geschädigten wurde erst sechs Tage später aufgefunden.

Gegen die Verurteilung wenden sich die Angeklagten sowie – als Nebenkläger - die Eltern und zwei Brüder des Tatopfers. Die Nebenkläger erstreben die Verurteilung der Angeklagten wegen Mordes.

Vorinstanz:

LG Dessau-Roßlau – Urteil vom 3. Juni 2014 – 2 Ks (115 Js 4512/12)

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