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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Jahr 2015 » Pressemitteilung Nr. 137/15 vom 4.8.2015

 

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 137/2015

Neuer Vorsitzender Richter

am Bundesgerichtshof

Der Bundespräsident hat Richter am Bundesgerichtshof Dr. Ulrich Herrmann zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof ernannt.

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Dr. Herrmann ist 55 Jahre alt. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er 1990 in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Nach Tätigkeiten als Richter auf Probe bei dem Land- und Amtsgericht Bonn wurde er für etwa zwei Jahre dem damaligen Bezirksgericht - später: Landgericht - Frankfurt (Oder) zugewiesen und dort im Juni 1993 zum Richter am Bezirksgericht ernannt. Im Anschluss an Abordnungen an das Brandenburgische Oberlandesgericht sowie an das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg erfolgte im November 1995 seine Beförderung zum Vorsitzenden Richter am Landgericht Frankfurt (Oder) sowie nach einer weiteren Abordnung an das Brandenburgische Oberlandesgericht im August 1999 die Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht. Seit Oktober 1999 war Herr Dr. Herrmann - zunächst im Abordnungswege - erneut bei dem Ministerium der Justiz und für Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg tätig, wo er im Juni 2000 zum Ministerialrat ernannt wurde.

Am 10. Dezember 2003 wurde Herr Dr. Herrmann zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Seither gehört er dem vornehmlich für das Amts-, Staats- und Notarhaftungsrecht, das Recht der öffentlich-rechtlichen Entschädigung sowie für Rechtsstreitigkeiten über Dienstverträge und Geschäftsbesorgungsverhältnisse zuständigen III. Zivilsenat an, dessen stellvertretender Vorsitzender er seit dem 1. Mai 2012 war. Seit Mai 2007 ist er zusätzlich dem Senat für Notarsachen zugewiesen Außerdem nimmt er seit Februar 2007 bei dem Bundesgerichtshof die Aufgaben des Beauftragten für EDV-Angelegenheiten wahr.


Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Herrn Dr. Herrmann den Vorsitz im III. Zivilsenat übertragen.

Karlsruhe, den 4. August 2015

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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