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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Monat April 2014 » Pressemitteilung Nr. 66/14 vom 22.4.2014

Siehe auch:  Beschluss des 5. Strafsenats vom 8.4.2014 - 5 StR 97/14 -

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 66/2014

Mord im "Börek-Haus" in Berlin-Neukölln,

Verurteilung rechtskräftig

Das Landgericht Berlin hat den Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Nach den Feststellungen der Schwurgerichtskammer schoss der Angeklagte der Schwester seiner ehemaligen Lebensgefährtin aus kurzer Entfernung von vorne in den Kopf, sodann letzterer in den Hinterkopf und noch weitere acht Mal in die linke Kopfseite. Während seine Lebensgefährtin noch am Tatort verstarb, erlag ihre Schwester am nächsten Tag ihren Verletzungen im Krankenhaus.

Der 5. (Leipziger) Strafsenat hat die gegen das Urteil gerichtete Revision des Angeklagten entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Berlin ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 8. April 2014 – 5 StR 97/14

Landgericht Berlin – Urteil vom 12. September 2013 – (540) 234 Js 56/13 Ks (5/2013)

Karlsruhe, den 22. April 2014

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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