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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Jahr 2014 » Pressemitteilung Nr. 18/14 vom 30.1.2014

 

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 18/2014

Neue Richterinnen beim Bundesgerichtshof

Der Bundespräsident hat Richterin am Oberlandesgericht Dr. Eva-Maria Derstadt und Richterin am Oberlandesgericht Christiane Graßnack zu Richterinnen am Bundesgerichtshof ernannt.

Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Derstadt ist 45 Jahre alt. Nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung trat sie 1999 in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Während ihrer Proberichterzeit war sie beim Landgericht Dortmund und beim Amtsgericht Menden eingesetzt. Von 2000 bis 2002 war sie an das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen abgeordnet und als Mitarbeiterin im Landesjustizprüfungsamt tätig. In dieser Zeit - im Mai 2002 - wurde sie zur Richterin am Landgericht Hagen ernannt, wo sie nach Beendigung der Abordnung ihre Richtertätigkeit fortsetzte. Im Anschluss an eine dreijährige Abordnung als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Bundesgerichtshof in den Jahren 2005 bis 2008, innerhalb deren sie im Mai 2008 zur Richterin am Oberlandesgericht Hamm befördert wurde, war sie seit Juli 2008 Rechtsreferentin beim Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg im Kabinett des deutschen Richters Prof. Dr. von Danwitz.

Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Frau Dr. Derstadt dem vornehmlich für das Bank- und Börsenrecht zuständigen XI. Zivilsenat zugewiesen.

Richterin am Bundesgerichtshof Christiane Graßnack ist 46 Jahre alt. Nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung trat sie 1996 in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Nach Verwendungen beim Landgericht Aachen sowie den Amtsgerichten Eschweiler und Aachen wurde sie 1999 zur Richterin am Amtsgericht Aachen ernannt. Von 2001 bis 2003 war sie an das Landgericht Aachen abgeordnet und dort neben ihren richterlichen Tätigkeiten auch mit Aufgaben der Justizverwaltung betraut. Nach einer dreijährigen Abordnung als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Bundesgerichtshof in den Jahren 2004 bis 2007 erfolgte zunächst die Ernennung zur Richterin am Landgericht Aachen und sodann - Ende 2008 - die Beförderung zur Richterin am Oberlandesgericht Köln. Dort war sie neben ihrer rechtsprechenden Tätigkeit in verschiedenen Zivilsenaten zugleich für mehrere Jahre auch als Dezernentin in der Verwaltungsabteilung des Gerichts eingesetzt.

Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Frau Graßnack dem vornehmlich für das Bau- und Architektenrecht zuständigen VII. Zivilsenat zugewiesen.

Karlsruhe, den 30. Januar 2014

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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