Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 102/2012

Richterin am Bundesgerichtshof Renate Elf im Ruhestand

Richterin am Bundesgerichtshof Renate Elf wird mit Ablauf des 30. Juni 2012 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.

Frau Elf wurde am 08. Mai 1947 in Bottrop geboren und ist verheiratet.

Nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung trat Frau Elf im Jahr 1975 in den Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. 1978 wurde sie nach Tätigkeiten beim Amts- und Landgericht zur Richterin am Amtsgericht Düsseldorf ernannt. Ab 1990 war Frau Elf zunächst als wissenschaftliche Mitarbeiterin an die Bundesanwaltschaft, sodann an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Während dieser weiteren Abordnung wurde sie zur Richterin am Oberlandesgericht Düsseldorf befördert. 1992 kehrte Frau Elf zunächst als wissenschaftliche Mitarbeiterin an die Bundesanwaltschaft zurück. Bereits 1993 erfolgte ihre Ernennung zur Oberstaatsanwältin beim Bundesgerichtshof.

Am 04. September 2000 wurde Frau Elf zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt und zunächst dem 2. Strafsenat zugewiesen. Ende 2002 wechselte Frau Elf in den 1. Strafsenat, dem sie seither angehörte. Während ihrer langjährigen Tätigkeit in diesem Senat hat sie dessen Rechtsprechung in vielfacher Weise – etwa im Bereich der Tötungsdelikte, der Sicherungsverwahrung und des Wirtschaftsstrafrechts – maßgeblich mit gestaltet und beeinflusst. Daneben nahm Frau Elf von 2002 bis 2006 die Aufgaben des für Verfahren nach dem Völkerstrafgesetzbuch zuständigen Ermittlungsrichter IV wahr.

Karlsruhe, den 29. Juni 2012

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