Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 78/2012

Richter am Bundesgerichtshof

Dr. Hans Peter Brause im Ruhestand

Richter am Bundesgerichtshof Dr. Hans-Peter Brause wird auf seinen Antrag hin mit Ablauf des 31. Mai 2012 vorzeitig in den Ruhestand treten.

Herr Dr. Brause wurde am 19. August 1948 in Heidenheim (Brenz) geboren und ist verheiratet.

Nach Abschluss der juristischen Ausbildung und einer kurzzeitigen Tätigkeit als Rechtsanwalt trat Herr Dr. Brause im Jahr 1978 in den Justizdienst des Landes Hessen ein. 1981 wurde er zum Richter am Amtsgericht Groß-Gerau ernannt. Nach einer dreijährigen Abordnung an das hessische Justizministerium erfolgte 1988 seine Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Landgericht Darmstadt. Ab Ende 1992 war Herr Dr. Brause im Justizdienst des Freistaats Thüringen tätig. Nach Abordnungen an das thüringische Justizministerium und das Landgericht Erfurt erfolgte im Oktober 1993 die Übernahme von Herr Dr. Brause in den Justizdienst des Freistaats Thüringen und seine Ernennung zum Vizepräsidenten des Landgerichts Erfurt. 1996 wechselte Herr Dr. Brause erneut an das thüringische Justizministerium an, wo er 1997 zum Ministerialdirigenten ernannt und u. a. zum Präsidenten des Justiz-prüfungsamtes berufen wurde.

Im Juli 2000 wurde Herr Dr. Brause zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und dem 5. (Leipziger) Strafsenat zugewiesen, in dem ihm auch der stellvertretende Vorsitz übertragen wurde. Er war für den Senat, dessen Rechtsprechung er in vielfacher Hinsicht - insbesondere zu Fragen der revisionsrichterlichen Überprüfung der Beweiswürdigung - maßgeblich beeinflusst hat, zudem mehrfach an Entscheidungen des Großen Senats für Strafsachen beteiligt.

Karlsruhe, den 31. Mai 2012

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