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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen vom 20. November 2012 » Pressemitteilung Nr. 194/12 vom 20.11.2012

Siehe auch:  Beschluss des 5. Strafsenats vom 6.11.2012 - 5 StR 473/12 -

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 194/2012

Keine Tötung aus niedrigen Beweggründen

(sogenannter Kieler Ehrenmordfall)

Das Landgericht Kiel hat fünf Angeklagte wegen Totschlags zu mehrjährigen Jugend- und Freiheitsstrafen verurteilt. Gegenstand war die gemeinschaftliche, möglicherweise spontan geplante Tötung eines Mannes, der eine Liebesbeziehung zu einer nach islamischem Recht mit einem der Angeklagten verheirateten Frau eingegangen war. Die Staatsanwaltschaft hat ihre mit dem Ziel einer Verurteilung wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen (sogenannter Ehrenmord) eingelegte Revision zurückgenommen. Die Rechtsmittel eines Nebenklägers und von vier Angeklagten hat der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs durch Beschluss als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 6. November 2012 – 5 StR 473/12

Landgericht Kiel - Urteil vom 23. März 2012 – 2 Kls 6/11

Karlsruhe, den 20. November 2012

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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