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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Jahr 2012 » Pressemitteilung Nr. 172/12 vom 16.10.2012

Siehe auch:  Beschluss des 3. Strafsenats vom 2.10.2012 - 3 StR 202/12 -

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 172/2012

Urteil wegen des Soldatenmordes am Frankfurter

Flughafen rechtskräftig

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat den Angeklagten wegen Mordes in zwei Fällen, versuchten Mordes in drei Fällen sowie weiterer Delikte zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und festgestellt, dass die Schuld des Angeklagten besonders schwer wiege. Der Angeklagte hatte am 2. März 2011 in einem Bus am Frankfurter Flughafen zwei amerikanische Soldaten erschossen und versucht, drei weitere Soldaten zu töten, die zum Teil schwerste Verletzungen davontrugen. Damit wollte er einen Beitrag zum "Jihad" leisten und den Einsatz der Soldaten in Afghanistan unterbinden. Eine Ladehemmung der von ihm benutzten Pistole verhinderte die weitere Umsetzung seines Plans, möglichst viele der insgesamt fünfzehn Soldaten, die sich im Bus befanden, umzubringen.

Der für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Angeklagten, die sich insbesondere gegen die Annahme der besonderen Schuldschwere richtete, als unbegründet verworfen. Die Verurteilung ist daher rechtskräftig. Wegen der Feststellung der besonderen Schuldschwere ist es ausgeschlossen, dass der Angeklagte nach der Verbüßung von 15 Jahren zur Bewährung aus der Haft entlassen werden kann.

Beschluss vom 2. Oktober 2012 – 3 StR 202/12

OLG Frankfurt (Main) - 5 - 2 StE 7/11-2 - 4/11 - Entscheidung vom 10.02.2012

Karlsruhe, den 16. Oktober 2012

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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