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BundesgerichtshofMitteilung der PressestelleNr. 41/2011 Verurteilung eines Berliner Polizeibeamten
wegen Totschlags rechtskräftig
Das Landgericht Neuruppin hat den Polizeibeamten wegen Totschlags zu zwei Jahren Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt. Nach den Feststellungen des Schwurgerichts tötete er einen zur Festnahme ausgeschriebenen Straftäter mit einem Nahschuss, als dieser sich der Festnahme durch Flucht mit einem gestohlenen Pkw entziehen wollte. Der Angeklagte habe in einer durch die Dramatik der Situation bedingten Kurzschlussreaktion geschossen. Die Tat sei aber nach Lage des Falles weder nach Polizeirecht noch durch Notwehr bzw. Nothilfe gerechtfertigt. Zwei Kollegen des Hauptangeklagten sind wegen versuchter Strafvereitelung im Amt zu Geldstrafen verurteilt worden. Das Schwurgericht ist davon ausgegangen, dass sie – als Zeugen vernommen – zum Zeitpunkt und den näheren Umständen des tödlichen Schusses nicht die Wahrheit gesagt haben, um den Hauptangeklagten vor Strafe zu bewahren. Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen die Verurteilungen gerichteten Revisionen aller Angeklagten in Einklang mit dem Antrag des Generalbundesanwalts verworfen. Entsprechend hat er über die Revisionen als Nebenkläger zugelassener Angehöriger des Getöteten entschieden, die eine Bestrafung des Hauptangeklagten wegen Mordes erstrebt hatten. Das Urteil des Landgerichts Neuruppin ist damit rechtskräftig. Beschluss vom 24. Februar 2011 – 5 StR 534/10 Landgericht Neuruppin – Urteil vom 3. Juli 2010 – 11 Ks 321 Js 2/09 (1/10) Karlsruhe, den 10. März 2011
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
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