Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 85/2011

Neue Richterin und neuer Richter am Bundesgerichtshof

Der Bundespräsident hat die Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe Dr. Eva Menges und den Richter am Oberlandesgericht Nürnberg Dr. Andreas Quentin zur Richterin bzw. zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt.

Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Menges ist 41 Jahre alt. Nach ihrer juristischen Ausbildung trat sie im Jahr 1999 in den Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. An ihre Verwendungen beim Amtsgericht, Landgericht und bei der Staatsanwaltschaft in Karlsruhe schloss sich ab 2002 eine Abordnung an das Justizministerium Baden-Württemberg an. Dort erfolgte zunächst ihre Ernennung zur Richterin am Amtsgericht und 2006 zur Regierungsdirektorin. 2007 wurde sie an das Oberlandesgericht Karlsruhe und im Anschluss daran bis Mai 2010 als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Bundesgerichthof abgeordnet. Bereits Mitte 2008 wurde sie zur Richterin am Oberlandesgericht ernannt. Zuletzt war Frau Dr. Menges als wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Bundesverfassungsgericht tätig.

Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Frau Dr. Menges dem 3. Strafsenat zugewiesen, der für Revisionen aus den Bezirken der Oberlandesgerichte Celle, Düsseldorf und Oldenburg sowie für Staatsschutzstrafsachen und für Strafsachen nach dem Außenwirtschaftsgesetz zuständig ist.

Richter am Bundesgerichtshof Dr. Andreas Quentin ist 49 Jahre alt. Nach den juristischen Staatsexamen und dreijähriger Tätigkeit als wissenschaftlicher Assistent an der Universität Erlangen-Nürnberg trat er im Jahr 1992 in den höheren bayerischen Justizdienst ein. Er war zunächst in Nürnberg-Fürth der Staatsanwaltschaft und ab 1998 dem dortigen Landgericht zugewiesen. Ende 2005 wurde Herr Dr. Quentin an das Oberlandesgericht Nürnberg abgeordnet, bei dem er die Aufgaben des Leiters der Justizpressestelle übernahm. Mitte 2006 folgte seine Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht. Seit 2009 war er wieder ausschließlich mit Rechtsprechungsaufgaben befasst und gehörte zuletzt als Beisitzer einem Strafsenat an.

Herr Dr. Quentin wurde vom Präsidium des Bundesgerichtshofs dem 4. Strafsenat zugewiesen, der neben Revisionen aus den Bezirken Hamm, Naumburg, Rostock, Saarbrücken und Zweibrücken für Revisionen in Verkehrsstrafsachen zuständig ist.

Karlsruhe, den 13. Mai 2011

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