Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 169/2010

Neue Richter am Bundesgerichtshof

Der Bundespräsident hat die Vorsitzende Richterin am Bundespatentgericht Gabriele Schuster und den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Köln Rüdiger Pamp zu Richtern am Bundesgerichtshof ernannt.

Richterin am Bundesgerichtshof Schuster ist 53 Jahre alt und in Pfaffenhofen/Ilm geboren. Nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung trat sie 1984 in den höheren Justizdienst des Landes Bayern ein. Als Richterin auf Probe war sie zunächst beim Landgericht und später bei der Staatsanwaltschaft Landshut eingesetzt. Dort wurde sie 1988 zur Staatsanwältin im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ernannt. Zwei Jahre später wechselte sie an das Landgericht Landshut und war dort bis 1996 als Richterin am Landgericht tätig. Sodann wurde Frau Schuster an das Bundespatentgericht abgeordnet und dort 1997 zur Richterin am Bundespatent-gericht ernannt. Im Jahr 2005 folgte eine zweijährige Abordnung als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Bundesgerichtshof. Nach dem Ende dieser Abordnung kehrte Frau Schuster an das Bundespatentgericht zurück und war dort Mitglied verschiedener Senate. Zuletzt leitete sie als Vorsitzende Richterin am Bundespatentgericht einen Nichtigkeitssenat.

Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Frau Schuster dem Xa- Zivilsenat (Hilfssenat) zugewiesen, der insbesondere für patentrechtliche Streitigkeiten zuständig ist.

Richter am Bundesgerichtshof Rüdiger Pamp ist 49 Jahre alt. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er 1990 in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Als Richter auf Probe war er bei dem Land- und Amtsgericht Bonn eingesetzt sowie im Rahmen einer Abordnung als Juristischer Mitarbeiter in der Verwaltungsabteilung des Oberlandesgerichts Köln. Nach Rückkehr an das Landgericht Bonn wurde er dort 1994 zum Richter am Landgericht ernannt. In der Zeit von 1998 bis 2001 war Herr Pamp als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Im Anschluss daran war er zunächst im Wege der Abordnung und seit 2002 als Richter am Oberlandesgericht Mitglied mehrerer Zivilsenate und ferner Dezernent in der Verwaltungsabteilung des Oberlandesgerichts Köln. Zuletzt leitete er als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln einen Zivilsenat, der unter anderem für Bau- und Kostensachen zuständig ist.

Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Herrn Pamp dem XI. Zivilsenat zugewiesen, der vornehmlich für das Bank- und Börsenrecht zuständig ist.

Karlsruhe, den 6. September 2010

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