Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 130/2010

Neuer Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof

Der Bundespräsident hat den Richter am Bundesgerichtshof Dr. Andreas Ernemann zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof ernannt.

Herr Dr. Ernemann ist 63 Jahre alt und in Weimar geboren. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung und einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Assistent an der Universität Würzburg trat er im Jahr 1977 in den höheren bayerischen Justizdienst ein. Er wurde zunächst als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Würzburg verwendet, bis er 1982 Richter am Landgericht Würzburg wurde. In der Zeit von 1983 bis 1990 war er als hauptamtlicher Referendar-Arbeitsgemeinschaftsleiter beim Landgericht Würzburg tätig. Die Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht Bamberg erfolgte 1988. Am 2. Oktober 1996 wurde er zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Nach einer kurzzeitigen Zuweisung zu einem Zivilsenat ist er seit März 1997 Mitglied des 4. Strafsenats. Ferner gehörte er seit 2004 dem Senat für Anwaltssachen an.

Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Herrn Dr. Ernemann den Vorsitz im 4. Strafsenat übertragen, dem neben den Revisionen in allgemeinen Strafsachen für die Bezirke der Oberlandesgerichte Hamm, Naumburg, Rostock, Saarbrücken und Zweibrücken die Revisionen in Verkehrsstrafsachen zugewiesen sind.

Karlsruhe, den 25. Juni 2010

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