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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen vom 31. März 2010 » Pressemitteilung Nr. 69/10 vom 31.3.2010

 

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 69/2010

Richter am Bundesgerichtshof Karl-Heinz Seiffert wird mit

Ablauf des 31. März 2010 nach Erreichen der

Altersgrenze in den Ruhestand treten.

Herr Seiffert wurde am 17. März 1945 in Berlin geboren und ist verheiratet.

Nach Abschluss der juristischen Ausbildung trat Herr Seiffert 1974 in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Er begann seine juristische Laufbahn als Richter auf Probe bei einer Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart und wurde anschließend dem Amtsgericht Stuttgart – Bad Cannstatt zugewiesen, bevor er 1976 bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart zum Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ernannt wurde. 1979 wurde er als Richter am Landgericht zum Landgericht Stuttgart versetzt. Von dort war in den Jahren 1984 bis 1986 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Daran schloss sich eine sechsmonatige Abordnung an das Oberlandesgericht Stuttgart an. 1988 wurde er zum Richter am Oberlandesgericht Stuttgart ernannt, bei dem er in der Folgezeit Mitglied eines - unter anderem für Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des Versicherungsvertragsrechts zuständigen - Zivilsenats war.

Im Jahre 1995 wurde Herr Seiffert zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Das Präsidium wies ihn dem IV. Zivilsenat zu, dem er bis heute angehört und dessen stellvertretender Vorsitzender er seit fast neun Jahren ist. Daneben war er in den Jahren 1997 bis 2003 Mitglied des Senats für Notarsachen. Außerdem nahm er zweieinhalb Jahre die Aufgaben eines nichtständigen Beisitzers des Dienstgerichts des Bundes wahr.

Herr Seiffert war im IV. Zivilsenat ganz überwiegend mit Rechtsstreitigkeiten über Versicherungsrecht befasst und hat die Rechtsprechung des Senats in diesem Bereich entscheidend geprägt und weitergeführt. Aus seiner Feder stammt die grundlegende Entscheidung des Senats zur Zulässigkeit und zu den Vorausetzungen der Ersetzung unwirksamer Klauseln in kapitalbildenden Lebensversicherungen im Treuhänderverfahren und zum Mindestrückkaufswert der kapitalbildenden Lebensversicherung (BGHZ 164, 297). Die Grundsätze dieses Urteils hat er als Berichterstatter in zwei Folgeentscheidungen für den Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VersR 2007, 1211) und für die fondsgebundene Lebensversicherung (VersR 2007, 1547) fortgeführt.

Bedeutsame versicherungsrechtliche Fragen klärte auch die von Herrn Seiffert verfasste Entscheidung zu den Voraussetzungen und den Berechnungsmaßstäben für eine Prämienanpassung durch den Krankenversicherer (BGHZ 159, 323). Als Berichterstatter hat er ferner die wesentlichen Grundlagen gelegt für die Rechtsprechung des Senats zur rechtlichen Beurteilung des Nebeneinanders von Gebäudeversicherung des Vermieters und Haftpflichtversicherung des Mieters im Falle eines vom Mieter leicht fahrlässig verursachten Schadens an der gemietete Sache (BGHZ 169, 86; VersR 2008, 1108; zuletzt Urteil vom 27. Januar 2010 - IV ZR 129/09). Von besonderer Bedeutung für den Bereich der Haftpflichtversicherung sind weiter die von ihm vorbereiteten Senatsentscheidungen zum Bestehen und zum Inhalt der Rechtsschutzverpflichtung des Haftpflichtversicherers sowie zu den Rechtsfolgen bei einer Verletzung dieser Pflicht (BGHZ 171, 56; VersR 2007, 1119).

Hervorzuheben ist das Engagement von Herrn Seiffert in den Selbstverwaltungsgremien des Bundesgerichtshofs. Getragen von dem Vertrauen der Kolleginnen und Kollegen war er von 2001 bis heute Mitglied des Präsidiums des Bundesgerichtshofs.

Herr Seiffert gehört zu dem Kreis verdienter, durch Persönlichkeit, Kompetenz und Leistung profilierter Bundesrichterinnen und Bundesrichter. Er genießt im Bundesgerichtshof wegen seiner profunden Fachkenntnisse und seiner kollegialen Art besondere Wertschätzung.

Karlsruhe, den 31. März 2010

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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