Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 233/2010

Urteil gegen Studenten wegen Ermordung eines

Obdachlosen rechtskräftig

Ende August 2009 lernte der angetrunkene Angeklagte, ein Student, nachts am Bahnhof Zoo in Berlin einen alkoholkranken Obdachlosen kennen und nahm ihn mit in seine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Nachdem sich der Obdachlose auf einem Sofa zum Schlafen niedergelegt hatte, holte der Angeklagte eine Axt und spaltete dem arg- und wehrlosen Opfer den Schädel. Ein Motiv konnte das Landgericht nicht feststellen. Anschließend zerteilte der Angeklagte die Leiche, versteckte Kopf und Torso auf dem Gelände eines ehemaligen Güterbahnhofs und beseitigte die Spuren der Tat. Das Erlebte beeinträchtigte ihn seelisch jedoch derart, dass er sich nach zwei Tagen einer Freundin offenbarte.

Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten, der vom Landgericht Berlin wegen Mordes – begangen im Zustand eingeschränkter Schuldfähigkeit – zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren und zehn Monaten verurteilt worden war, durch Beschluss als unbegründet verworfen. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 22. November 2010 – 5 StR 370/10

Landgericht Berlin – (529) 1 Kap Js 1756/09 Ks (1/10) – Urteil vom 14. März 2010

Karlsruhe, den 7. Dezember 2010

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