Der Bundesgerichtshof |
|
BundesgerichtshofMitteilung der PressestelleNr. 249/2010 Richter am Bundesgerichtshof
Prof. Dr. Thomas Wagenitz im Ruhestand
Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Thomas Wagenitz wird mit Ablauf des 31. Dezember 2010 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten. Herr Prof. Dr. Wagenitz wurde am 24. Dezember 1945 in Berlin geboren und ist verwitwet. Nach dem Ende der juristischen Ausbildung trat er 1974 in den Berliner Justizdienst ein. Von 1975 an war er im Bundesministerium der Justiz tätig, bei dem er 1979 zum Regierungsdirektor und 1988 zum Ministerialrat ernannt wurde. In den Jahren 1980 und 1981 war er Leiter des Ministerbüros und persönlicher Referent des Bundesjustizministers Dr. Hans-Jochen Vogel. Von 1983 an leitete er mehr als sechzehn Jahre lang das Grundsatzreferat für Familien- und Erbrecht. Im Jahr 1999 wurde Herr Prof. Dr. Wagenitz zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und dem XII. Zivilsenat zugewiesen, dem er bis heute angehört. Den Schwerpunkt seiner Tätigkeit im Senat bildete das Gebiet des Familienrechts, auf dem er eine Vielzahl von grundsätzlichen und Richtung weisenden Entscheidungen vorbereitete. So hat er die Rechtsprechung zum Ehevertragsrecht, zur vermögensrechtlichen Auseinandersetzung zwischen Ehegatten und zum Unterhaltsrecht maßgeblich mit geprägt. Sein besonderes Augenmerk galt ferner dem Rechtsinstitut des Versorgungsausgleichs. Ein von ihm als Berichterstatter ausgearbeitetes Grundsatzurteil zur Verfassungswidrigkeit der früheren Barwertverordnung löste eine grundlegende Neuordnung des Versorgungsausgleichsrechts aus. Auch wichtige Entscheidungen zum Ehe- und Kindesnamensrecht stammen aus seiner Feder. Hervorhebung verdient schließlich seine Mitwirkung an zwei Grundsatzentscheidungen zur Problematik der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen und zur Abgrenzung von aktiver und passiver Sterbehilfe. Neben seiner richterlichen Tätigkeit lehrt Herr Prof. Dr. Wagenitz an der Martin-Luther-Universität Halle/Wittenberg. Außerdem ist er durch zahlreiche Veröffentlichungen, insbesondere auf dem Gebiet des Betreuungs-, des Namens- und des Kindschaftsrechts, hervorgetreten. Er ist Mitherausgeber wichtiger Fachbücher und der Zeitschrift für das gesamte Familienrecht. Karlsruhe, den 30. Dezember 2010
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
|