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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Jahr 2010 » Pressemitteilung Nr. 96/10 vom 30.4.2010

 

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 96/2010

Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Ingeborg Tepperwien in Ruhestand

Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Ingeborg Tepperwien wird mit Ablauf des 30. April 2010 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.

Frau Dr. Tepperwien wurde am 7. April 1945 in Bad Sulza/Thüringen geboren. Sie ist verheiratet und hat zwei erwachsene Söhne. Nach dem Abschluss ihrer juristischen Ausbildung trat sie 1974 in den höheren Justizdienst des Landes Berlin ein. Als Richterin auf Probe wurde sie beim Landgericht Berlin und beim Amtsgericht Tiergarten eingesetzt. 1977 wurde sie zur Richterin am Landgericht ernannt. Nach einer neunmonatigen Erprobung beim Kartellsenat des Kammergerichts erfolgte im Jahr 1987 ihre Ernennung zur Vorsitzenden Richterin am Landgericht, bei dem sie der 18. Großen Strafkammer, einer Jugendstrafkammer, vorsaß.

1992 wurde Frau Dr. Tepperwien zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt. Sie wurde zunächst dem 4. Strafsenat zugewiesen, der außer für Revisionen in allgemeinen Strafsachen aus fünf Oberlandesgerichtsbezirken speziell für Verkehrs-strafsachen zuständig ist. In den Jahren 1995 und 1996 war sie zusätzlich mit den Aufgaben der Präsidialrichterin betraut. Ab Januar 1997 gehörte sie dem 5. Strafsenat an, dem damals noch "Berliner", aber kurz darauf "Leipziger" Senat. Von 1994 bis 2001 war sie zugleich Mitglied des Kartellsenats. Mit ihrer Ernennung zur Vorsitzenden Richterin am Bundesgerichtshof im September 2001 kehrte Frau Dr. Tepperwien nach Karlsruhe zum 4. Strafsenat zurück, für den sie in der Folgezeit auch Mitglied des Großen Senats für Strafsachen war und dessen Vorsitz sie bis heute innehat.

Die starke Ausrichtung der richterlichen Tätigkeit von Frau Dr. Tepperwien auf das Strafrecht entspricht ihren Neigungen und Fähigkeiten in besonderer Weise. Sie verbindet hervorragende Kenntnisse des materiellen und prozessualen Strafrechts mit einem ausgeprägten Interesse an Menschen und ihren Schicksalen. Für eine breite Öffentlichkeit ist dies erst jüngst erneut deutlich geworden durch ihre – bei Wahrung der erforderlichen Neutralität – einfühlsame Verhandlungsführung im Fall des durch einen Brand in der Gewahrsamszelle eines Polizeireviers ums Leben gekommenen Afrikaners aus Sierra Leone. Die strikte Einhaltung rechtsstaatlicher Grenzen verfolgt sie mit derselben Beharrlichkeit wie sie alle prozessualen und materiell-rechtlichen Möglichkeiten für eine sinnvolle Strafe auslotet. Die zahlreichen von Frau Dr. Tepperwien maßgeblich geprägten Entscheidungen – zum Beispiel die Kurskorrekturen in der neueren Rechtsprechung des Senats zu den Tatbeständen des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr oder des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer – beweisen gleichermaßen Augenmaß und Praxistauglichkeit.

Als Mitglied der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages hat sich Frau Dr. Tepperwien auch außerhalb ihrer richterlichen Tätigkeit in besonderer Weise der Fortentwicklung des Rechts gewidmet und sich um einen lebendigen Meinungsaustausch unter den Juristinnen und Juristen aller Berufsgruppen verdient gemacht. Die wissenschaftliche Diskussion hat sie zudem durch zahlreiche Aufsätze befruchtet, in denen sie sich mit grundsätzlichen strafrechtlichen Problemen auseinandergesetzt hat, etwa der Frage einer "Beschleunigung über alles?" und der "Schöpferischen Rechtsfindung" in der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichts-hofs zum Strafverfahrensrecht.

Frau Dr. Tepperwien ist eine herausragende Richterpersönlichkeit von unge-wöhnlicher juristischer Begabung und tiefem menschlichen Einfühlungsvermögen. Mit ihrem Eintritt in den Ruhestand verliert der Bundesgerichtshof eine wegen ihrer ausgeprägten Kollegialität und Liebenswürdigkeit wie wegen ihrer hervorragenden richterlichen Fähigkeiten und praktischen Veranlagung hochgeschätzte Vorsitzende.

Karlsruhe, den 30. April 2010

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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