Der Bundesgerichtshof

PRESSEMITTEILUNGEN
 
XML RSS

Dokumentsuche

Datum

Nummer

Suchbegriff

[Icon: Dreieck] Hilfe

 

Kalender

Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Jahr 2010 » Pressemitteilung Nr. 248/10 vom 27.12.2010

Siehe auch:  Beschluss des 1. Strafsenats vom 20.10.2010 - 1 StR 400/10 -

vorheriges DokumentDokumentlistenächstes Dokument

Druckansicht

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 248/2010

Verurteilung eines Fleischgroßhändlers

wegen Betruges rechtskräftig

Das Landgericht Memmingen hat den Angeklagten wegen Betruges in 15 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts betrieb der Angeklagte in den Jahren 2004/2005 ein Lebensmittelkühlhaus in Illertissen. Er kaufte nicht zum menschlichen Verzehr bestimmtes Fleisch (Material der Kategorie 3 im Sinne der Verordnung (EG) 1772/2002) an und verkaufte es anschließend als Lebensmittel mit deutlich gesteigerter Gewinnmarge an Abnehmer aus der Lebensmittelindustrie. Dabei täuschte er seine Kunden über die tatsächliche Beschaffenheit der Ware und verursachte einen Gesamtschaden von € 235.827,29.

Der Angeklagte hat gegen das Urteil des Landgerichts Memmingen Revision eingelegt und diese auf die Verletzung formellen und materiellen Rechts gestützt. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes hat die Revision als unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Memmingen ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 20. Oktober 2010 – 1 StR 400/10

Landgericht Memmingen - Urteil vom 12. März 2010 – 1 Kls 114 Js 19823/05

Karlsruhe, den 27. Dezember 2010

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Druckansicht