Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 13/2010

Lebenslange Haft gegen einen der "Kofferbomber

von Köln" rechtskräftig

Das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 9. Dezember 2008, durch das ein 25-jähriger libanesischer Student nach knapp einjähriger Hauptverhandlung wegen versuchten Mordes und versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, ist rechtskräftig. Der 3. Strafsenat hat die Revision des Angeklagten verworfen.

Der Angeklagte und sein Mittäter, ein ebenfalls in Deutschland studierender, zur Tatzeit 20-jähriger Libanese, bestiegen am 31. Juli 2006 im Kölner Hauptbahnhof zwei Regionalzüge und deponierten in diesen von ihnen selbst gefertigte, in Koffern verborgene Sprengsätze, um möglichst viele Zuginsassen zu töten. Sie beabsichtigten damit, wegen der Veröffentlichung der so genannten Mohammed-Karikaturen in einer dänischen Zeitung im September 2005 sowie in zwei deutschen Tageszeitungen Anfang Februar 2006 Vergeltung zu üben. Die schon zuvor radikal-islamistisch eingestellten Täter wollten damit zugleich selbst aktiv am "globalen Jihad gegen den Westen" teilnehmen. Die aufwändig hergestellten Sprengsätze wurden zwar gezündet; sie konnten allerdings - entgegen der Vorstellung der Täter - konstruktionsbedingt nicht explodieren. Sie wurden daher von Bahnpersonal unversehrt aufgefunden und sichergestellt. Die Täter flüchteten unmittelbar nach der Tat in ihr Heimatland, wo der Mittäter des Angeklagten später wegen des Anschlags zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Der Angeklagte selbst kehrte wenige Tage nach der Tat nach Deutschland zurück. Er wurde am 19. August 2006 festgenommen.

Beschluss vom 24. November 2009 - 3 StR 327/09

Oberlandesgericht Düsseldorf - Urteil vom 9. Dezember 2008 - III-VI 5/07

Karlsruhe, den 20. Januar 2010

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