Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 173/2010

BGH bestätigt Urteil wegen Sexualmord an einem 9-jährigen Mädchen in Eilenburg (Sachsen)

Ende Juli 2009 lockte der 39-jährige Angeklagte das Kind in seinen Schrebergarten, um es in einem dort befindlichen Bauwagen zu missbrauchen. Als das Mädchen schrie und sich zur Wehr setzte, erwürgte er es. Er verging sich sexuell an dem toten Kind und verstümmelte dessen Genitalien mit einer Schere. Anschließend warf er die in einen Müllsack verpackte Leiche in den nahen Mühlengraben.

Das Landgericht Leipzig hat den Angeklagten deshalb u. a. wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten durch Beschluss als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 31. August 2010 – 5 StR 321/10

LG Leipzig – 1 Ks 305 Js 35343/09 – Urteil vom 31. März 2010

Karlsruhe, den 13. September 2010

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501