Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 190/2010

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen Briefbomben-

anschlags auf eine Familie in Berlin-Rudow

Der 34-jährige Angeklagte plante im November 2008 einen Sprengstoffanschlag auf seine Stiefschwester und ihren Ehemann. Hintergrund war sein unberechtigter Verdacht, seine Schwester und sein Schwager seien an einem Einbruch in seine Wohnung beteiligt gewesen. Der Angeklagte konstruierte Sprengvorrichtungen, von denen er eine verborgen in einer leeren Konservendose auf dem geparkten PKW seines Schwagers abstellte; sie detonierte nicht. Eine weitere Sprengvorrichtung legte er als scheinbar harmlose vorweihnachtliche Postsendung getarnt in den Briefkasten der Familie. Als dieser von seiner 12-jährigen Nichte geleert wurde, kam es zur Detonation. Das Kind erlitt dabei schwerste, akut lebensgefährliche Verletzungen. Nur durch eine sofortige Notoperation konnte das Leben des Mädchens gerettet werden. Zur Erhaltung ihres nahezu abgetrennten und zerrissenen Armes musste das Kind mehrfach operiert und mehrere Monate stationär im Krankenhaus behandelt werden.

Mit Urteil vom 22. Januar 2010 hat das Landgericht Berlin den Angeklagten unter anderem wegen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Es ist zu der Überzeugung gelangt, dass der Angeklagte nicht nur mit Körperverletzungsvorsatz handelte, sondern die nahe liegende Gefahr tödlicher Folgen einkalkulierte und billigend in Kauf nahm. Von der Möglichkeit, die für Mord gesetzlich zwingend vorgeschriebene lebenslange Freiheitsstrafe im Hinblick darauf zu mildern, dass es tatsächlich nicht zum Tod der Geschädigten gekommen ist, hat es keinen Gebrauch gemacht. Dies hat es unter anderem damit begründet, dass das Mädchen den Mordversuch nur dank besonders glücklicher Umstände überlebt habe.

Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten durch Beschluss als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 29. September 2010 – 5 StR 280/10

Landgericht Berlin – (529) 1 Kap Js 2276/08 Ks (8/09) – Urteil vom 22. Januar 2010

Karlsruhe, den 7. Oktober 2010

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