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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Monat August 2009 » Pressemitteilung Nr. 170/09 vom 13.8.2009

Siehe auch:  Urteil des 5. Strafsenats vom 17.9.2009 - 5 StR 521/08 -

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 170/2009

Organisatorische Hinweise für die Hauptverhandlung des

5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs am 15. September 2009

in der Strafsache gegen Klaus-Joachim Gebauer und

Dr. h. c. Klaus Volkert (5 StR 521/08)

Im Hinblick auf die am 15. September 2009 anstehende mündliche Verhandlung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs wird folgendes mitgeteilt:

I. Allgemeines

Im Hinblick auf den zu erwartenden Platzbedarf findet die Hauptverhandlung nicht in dem Gebäude des 5. Strafsenats in Leipzig sondern im Großen Sitzungssaal des Bundesverwaltungsgerichts, Simsonplatz 1, 04107 Leipzig statt.

Beginn der Hauptverhandlung ist 10.00 Uhr; Einlass in den Hauptverhandlungssaal wird jeweils ab 9.30 Uhr gewährt; es wird gebeten, rechtzeitig zu erscheinen, um einen pünktlichen Beginn der Hauptverhandlung zu gewährleisten.

Aus Sicherheitsgründen haben Zuhörer bei jedem Betreten des Bundesverwaltungsgerichts einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepaß) mitzuführen und sich nach Aufforderung auszuweisen. Größere Taschen und Behältnisse sind abzugeben; andere Taschen. Behältnisse oder Kleidungsstücke sind auf Verlangen ebenfalls abzugeben. Insoweit sind die im Eingangsbereich des Bundesverwaltungsgerichts zur Verfügung stehenden Schließfächer zu nutzen.

Mitgeführte Taschen, Behältnisse und Kleidungsstücke können jederzeit kontrolliert werden; gefährliche Gegenstände werden den Zuhörern abgenommen und für die Zeit des Aufenthalts im Bundesverwaltungsgericht gegen Aushändigung einer Quittung verwahrt. Wer damit nicht einverstanden ist, erhält keinen Einlass in den Sitzungssaal. Die Kontrollen erfolgen durch Justizwachtmeister des Bundesgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts. Den Aufforderungen der Wachtmeister ist Folge zu leisten.

In der Umgebung des Bundesverwaltungsgerichts bestehen nur sehr eingeschränkte Parkmöglichkeiten.

In den Mittagspausen besteht keine Möglichkeit, die Kantine des Bundesverwaltungsgerichts zu nutzen.

Während der Sitzungen sind Mobiltelefone auszuschalten. Ton-, Bild- und Filmaufnahmen während der Verhandlung sind untersagt.

Das Rauchen im Sitzungssaal und im gesamten Gebäude ist nicht gestattet.

II. Presse

Akkreditierungen

Alle Medienvertreter werden gebeten, sich schriftlich bis zum Freitag, 28. August 2009, bei der Pressestelle des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe zu akkreditieren (Fax-Nr.: 0721/159-5501 oder per E-Mail: pressestelle@bgh.bund.de). Es werden höchstens 20 akkreditierte Pressevertreter zugelassen. Die Akkreditierungen werden in der Reihenfolge des Eingangs vorgenommen. Akkreditierungsgesuche, die nach Ablauf der Frist eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Antragsteller werden gebeten, vor Ablauf der Akkreditierungsfrist eine beidseitige Kopie des Presseausweises beizufügen.

Foto- und Fernsehaufnahmen

Für Film- und Tonaufnahmen im Sitzungssaal werden zwei Fernsehteams (ein öffentlich-rechtlicher und ein privat-rechtlicher Sender) zugelassen. Die Auswahl des Poolführers bleibt den Fernsehsendern überlassen. Die Poolführer verpflichten sich, die Aufnahmen Konkurrenzunternehmen unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Ein Sender, der die entsprechenden technischen Voraussetzungen nicht erfüllt, kann nicht Poolführer werden. Der Pressestelle des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe sind die Poolführer für die Fernsehanstalten bis zum Freitag, 28. August 2009, schriftlich mitzuteilen. Auch insoweit werden nur fristgemäße Anmeldungen berücksichtigt.

Foto-, Fernseh- und Tonaufnahmen sind nach Aufforderung durch den Vorsitzenden einzustellen; die jeweiligen Kamerateams und Fotografen haben den Saal unaufgefordert zu verlassen, soweit sie nicht im Übrigen als Medienvertreter akkreditiert sind.

Interviews oder interviewähnliche Gespräche, insbesondere mit den Verfahrensbeteiligten, sind innerhalb des Sitzungssaals zu unterlassen.

Pressevertreter unterliegen ebenfalls den unter Ziff. I genannten Maßnahmen; sie dürfen die zur Ausübung ihrer Tätigkeit erforderlichen Geräte (Kameras, Fotoapparate u.s.w.) und Taschen weiter bei sich führen.

Karlsruhe, den 13. August 2009

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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