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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Monat August 2009 » Pressemitteilung Nr. 163/09 vom 7.8.2009

Siehe auch:  Beschluss des 4. Strafsenats vom 28.7.2009 - 4 StR 57/09 -

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 163/2009

Brandanschlag auf die Asylbewerberunterkunft in Sangerhausen

- Verurteilungen rechtskräftig -

Das Landgericht Halle hat drei zur Tatzeit 24, 25 und 26 Jahre alte Angeklagte wegen eines im Januar 2007 begangenen Brandanschlages auf die Asylbewerberunterkunft in Sangerhausen wegen versuchten Mordes, schwerer Brandstiftung und wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Die zur Tatzeit 20 Jahre und elf Monate alte Mitangeklagte, die die Täter mit einem Pkw zum Tatort gebracht hatte, hat das Landgericht wegen Beihilfe zum versuchten Mord und zur schweren Brandstiftung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren mit Bewährung verurteilt. Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil wurden - entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts - vom 4. Strafsenat verworfen.

Beschluss vom 28. Juli 2009 - 4 StR 57/09 -

Landgericht Halle – 160 Js 422/07 24 Ks 2/07 – Entscheidung vom 30. Juni 2008

Karlsruhe, den 7. August 2009

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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