Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 124/2009

BGH bestätigt Urteil gegen "Jagdpfeil-Täter" aus Bad Harzburg

Das Landgericht Braunschweig hat den Angeklagten im Dezember 2008 wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt.

Nach den landgerichtlichen Feststellungen schoss der damals 39 Jahre alte Angeklagte im Mai 2008 seiner Ehefrau aus nächster Nähe einen Jagdpfeil in den Rücken. Der Pfeil wurde von einem sog. Compoundbogen abgeschossen. Mit einem solchen Bogen abgeschossene Pfeile erreichen Geschwindigkeiten von über 360 km/h. Der Pfeil drang 18,5 cm in den Körper des Opfers ein und durchtrennte den linken Lungenflügel sowie den linken Herzbeutel. Der Angeklagte beging die Tat, weil sich seine Ehefrau von ihm trennen wollte und er fürchtete, seine Kinder zu verlieren.

Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Braunschweig entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts als unbegründet verworfen. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 26. Mai 2009 – 5 StR 180/09

Landgericht Braunschweig – Urteil vom 4. Dezember 2008 – 1 Ks 8/08

Karlsruhe, den 8. Juni 2009

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