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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Monat Juni 2009 » Pressemitteilung Nr. 128/09 vom 10.6.2009

Siehe auch:  Beschluss des 5. Strafsenats vom 26.5.2009 - 5 StR 57/09 -

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 128/2009

BGH hebt Strafe wegen versuchten Totschlags gegen drei Jugendliche auf

Das Landgericht Hamburg hat drei zur Tatzeit 15 bis 17-jährige Jugendliche u. a. wegen versuchten Totschlags zu mehrjährigen Jugendstrafen verurteilt. Am Neujahrsmorgen 2008 waren sie nach durchzechter Silvesternacht an einem Hamburger U-Bahnhof mit einem älteren Mann, der Leergut sammelte, zusammengetroffen und hatten ihn grundlos angegriffen, ohne dass das Opfer ihnen irgendeinen Anlass dazu gegeben hätte. Sie fügten ihm durch massive Tritte und Schläge ins Gesicht, teilweise mit einer Wodkaflasche, schwere Verletzungen zu.

Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revisionen der drei Angeklagten das Urteil im Schuldspruch wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung bestätigt. Jedoch mussten die Strafen aufgehoben werden, weil dem Landgericht bei der Beweiswürdigung zum Ausmaß der Alkoholisierung der Angeklagten ein Rechtsfehler unterlaufen war. Das Landgericht Hamburg wird deshalb lediglich über die Frage, ob die Angeklagten uneingeschränkt schuldfähig waren, und danach über die Höhe der Strafen neu zu verhandeln und zu entscheiden haben.

Beschluss vom 26. Mai 2009 – 5 StR 57/09 LG Hamburg –Urteil vom 16. Juli 2008 - 627 Ks 10/08 Karlsruhe, den 10. Juni 2009

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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