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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen vom 30. April 2009 » Pressemitteilung Nr. 92/09 vom 30.4.2009

 

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 92/2009

Richter am Bundesgerichtshof Dr. Klaus Miebach

im Ruhestand

Richter am Bundesgerichtshof Dr. Klaus Miebach wird mit Ablauf des 30. April 2009 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.

Herr Dr. Miebach wurde am 19. April 1944 in Nürnberg geboren. Er ist verheiratet und hat eine erwachsene Tochter.

Nach Abschluss der juristischen Ausbildung trat Herr Dr. Miebach im Jahre 1973 in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. In der Probezeit wurde er zunächst bei der Staatsanwaltschaft Münster sowie bei dem Landgericht und dem Amtsgericht Dortmund eingesetzt. 1975 wurde er an das Bundesministerium der Justiz abgeordnet und – unter Fortdauer der Abordnung - 1976 zum Richter am Landgericht Köln ernannt. Von dort wurde er unter Ernennung zum Regierungsdirektor an das Bundesministerium der Justiz versetzt. Die Beförderung zum Ministerialrat erfolgte 1988. In den Jahren 1984 bis 1990 war Herr Dr. Miebach beurlaubt zur Wahrnehmung einer Tätigkeit in der Arbeitsgruppe Recht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Herr Dr. Miebach wurde 1990 zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und dem 3. Strafsenat zugeteilt. Dieser Senat, dem Herr Dr. Miebach bis heute angehört, ist insbesondere für Staatsschutzstrafsachen, für Strafsachen nach dem Außenwirtschaftsgesetz und für die allgemeinen Revisionssachen aus den Bezirken der Oberlandesgerichte Celle, Düsseldorf, Oldenburg und Schleswig zuständig. Für den 3. Strafsenat ist Herr Dr. Miebach in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.

Im 3. Strafsenat war Herr Dr. Miebach insbesondere mit dem Staatsschutzstrafrecht, darüber hinaus mit dem gesamten Spektrum des materiellen Strafrechts und des Strafverfahrensrechts befasst. Zahlreiche wegweisende Entscheidungen hat er als Berichterstatter maßgeblich mitgeprägt. Beispielhaft soll hier aus dem Gebiet des Staatsschutzstrafrechts nur das Urteil vom 18. Oktober 1995 – 3 StR 324/94 – zur Verfolgbarkeit von MfS-Mitarbeitern der DDR (Markus Wolf – BGHSt 41, 292) genannt werden. Aus der Feder von Herrn Dr. Miebach stammen u. a. die klärenden Grundsatzurteile zur Strafbarkeit wegen Brandstiftung bei Rettungshandlungen Dritter und wegen Subventionsbetruges (Urteile vom 8. September 1993 – 3 StR 341/93 (BGHSt 39, 322) und 11. November 1998 – 3 StR 101/98 (BGHSt 44, 233)). Zu erwähnen ist weiter das sich mit gerichtsverfassungs- und strafverfahrensrechtlichen Problemen befassende Urteil vom 23. Dezember 1998 – 3 StR 343/98 (Besetzungsreduktion bei den Strafkammern – BGHSt 44, 328).

Hervorzuheben ist, dass Herr Dr. Miebach bereit war, neben seiner richterlichen Tätigkeit Aufgaben der Justizverwaltung zu übernehmen. So versieht er beispielsweise beim Bundesgerichtshof das Amt des stellvertretenden Geheimschutzbeauftragten.

Als Autor bedeutender wissenschaftlicher Beiträge, die auch die Senatsarbeit befruchteten, hat sich Herr Dr. Miebach einen Namen gemacht. Er ist Mitherausgeber und Schriftleiter der von ihm gegründeten "Neuen Zeitschrift für Strafrecht (NStZ)" und des NStZ-Rechtsprechungsreports, die gleichermaßen in Wissenschaft und Praxis geschätzt werden, sowie Mitherausgeber des Münchener Kommentars zum Strafgesetzbuch und zum Nebenstrafrecht.

Herr Dr. Miebach gehört zu dem Kreis verdienter, durch Persönlichkeit, Kompetenz und Leistung profilierter Bundesrichterinnen und Bundesrichter. Er genießt im Bundesgerichtshof wegen seiner profunden Fachkenntnisse sowie auf Grund seiner liebenswürdigen und kollegialen Art besondere Wertschätzung.

Karlsruhe, den 30. April 2009

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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