Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 78/2009

Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen

versuchten Mordes im Fall "Aylin"

Das Landgericht Baden-Baden hat den Angeklagten wegen versuchten Mordes - grausam und heimtückisch begangen - in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung zu der Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt. Im Adhäsionsverfahren hat es der Geschädigten dem Grunde nach Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche zugesprochen.

Nach den Urteilsfeststellungen fügte der heute 50-jährige Angeklagte, ein türkischer Staatsangehöriger kurdischer Volkszugehörigkeit, seiner von ihm geschiedenen 37-jährigen Ehefrau am 21. November 2007 in den Umkleideräumen der Tank- und Rastanlage Baden-Baden mit zwei Messern 26 Schnitt- und Stichverletzungen - überwiegend im Gesichtsbereich - zu. Dabei beabsichtigte er, sie zu töten. Die Geschädigte konnte nur durch die sofortige intensivmedizinische Notfallversorgung gerettet werden und erlitt unter anderem zahlreiche dauerhaft entstellende Narben im Gesicht.

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten, mit der er die Verletzung formellen und materiellen Rechts beanstandet hatte, durch Beschluss als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 18. März 2009 - 1 StR 50/09

LG Baden-Baden - Urteil vom 14. August 2008 - 1 Ks 300 Js 16143/07

Karlsruhe, den 15. April 2009

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