Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 61/2009

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten folgenden Terminhinweis geben:

Verhandlungstermin: 19. Mai 2009

VI ZR 160/08

LG Berlin - 27 O 1262/06 – Entscheidung vom 6. März 2007

KG Berlin - 10 U 108/07 – Entscheidung vom 7. Februar 2008

Nachdem der Kläger, ehemaliger Außenminister und Vizekanzler der Bundesrepublik Deutschland, im Juni 2006 letztmals an einer Sitzung seiner Bundestagsfraktion teilgenommen hatte, veröffentlichte die von der Beklagten verlegte Zeitschrift "BUNTE" einen Artikel, der die Überschrift trug: "Nobel lässt sich der Professor nieder". In dem Artikel werden Einzelheiten über das vom Kläger bezogene Wohnhaus mitgeteilt und wird die Frage gestellt, wovon der Kläger dies bezahlt habe; ferner ist ein Foto des Hauses abgedruckt. Der Kläger sieht sich durch die Veröffentlichung in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt. Er hat deshalb Klage erhoben mit dem Antrag, der Beklagten die Veröffentlichung und Verbreitung der Äußerungen und von Fotos des Wohnhauses zu untersagen. Das Landgericht Berlin hat der Klage stattgegeben, das Kammergericht hat sie auf die Berufung der Beklagten abgewiesen.

Mit der zugelassenen Revision verfolgt der Kläger sein Klagebegehren weiter. Der u. a. für das Persönlichkeitsrecht zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs wird nunmehr darüber zu befinden haben, ob die Veröffentlichung des Artikels einschließlich des Fotos aufgrund eines ausreichenden Informationsinteresses gerechtfertigt war.

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