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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen vom 12. November 2009 » Pressemitteilung Nr. 230/09 vom 12.11.2009

 

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 230/2009

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten folgenden Terminhinweis geben:

Verhandlungstermin: 15. Dezember 2009

VI ZR 227/08 und VI ZR 228/08

LG Hamburg - Entscheidungen vom 29. Februar 2008 - 324 O 459/07 und 469/07

OLG Hamburg - Entscheidungen vom 29. Juli 2008 - 7 U 30/08 und 31/08

Die Kläger wurden im Jahr 1993 wegen Mordes an dem Schauspieler Walter Sedlmayr zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Im Sommer 2007 bzw. Januar 2008 wurden sie auf Bewährung entlassen. Sie verlangen von der Beklagten, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts einen Rundfunksender und einen dazugehörigen Internetauftritt betreibt, es zu unterlassen, über sie im Zusammen-hang mit der Tat unter voller Namensnennung zu berichten. Die Beklagte hielt auf ihrer Internetseite bis ins Jahr 2007 die Mitschrift eines auf den 14. Juli 2000 datierten Beitrags mit dem Titel "Vor 10 Jahren Walter Sedlmayr ermordet" zum freien Abruf durch die Öffentlichkeit bereit. Darin hieß es unter Nennung des Vor- und Zunamens der Kläger wahrheitsgemäß u. a., Sedlmayrs Kompagnon W. und dessen Bruder L. seien 1993 nach einem sechsmonatigen Indizienprozess zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die beiden beteuerten bis heute ihre Unschuld und seien erst in diesem Jahr vor dem Bundesverfassungsgericht mit der Forderung gescheitert, den Prozess wiederaufzurollen.

Die Klagen hatten in beiden Vorinstanzen Erfolg. Mit den vom Berufungsgericht zugelassenen Revisionen verfolgt die Beklagte ihre Anträge auf Abweisung der Klagen weiter. Der Rechtsstreit gibt Veranlassung, die rechtlichen Grenzen der Archivierung und des dauerhaften Bereithaltens von Meldungen zum Abruf im Internet im Hinblick auf Persönlichkeitsrechte Betroffener zu konkretisieren.

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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