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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Monat November 2009 » Pressemitteilung Nr. 225/09 vom 3.11.2009

 

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 225/2009

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten folgenden Terminhinweis geben:

Verhandlungstermin: 19. November 2009

Xa ZR 72/09

AG Rüsselsheim – Urteil vom 28. November 2008 – 3 C 1034/08

LG Darmstadt – Urteil vom 8. Mai 2009 – 7 S 268/08

Und

Xa ZR 86/09

AG Rüsselsheim – Urteil vom 5. Dezember 2008 – 3 C 1225/08

LG Darmstadt – Urteil vom 1. Juli 2009 – 7 S 21/09

Der für das Reiserecht zuständige Xa-Zivilsenat hat in zwei Verfahren über Ansprüche von Flugreisenden bei Abbruch eines Fernflugs und anschließender verspäteter Weiterbeförderung mit einem anderen Flug zu entscheiden. Die Kläger hatten für den 4. März 2008 bei dem beklagten Luftfahrtunternehmen Flüge von Frankfurt/Main auf die Malediven mit einer Zwischenlandung in den Vereinigten Arabischen Emiraten gebucht. Der Flug wurde bis zur Zwischenlandung ordnungsgemäß ausgeführt, anschließend aber abgebrochen. Die Kläger wurden mit einem anderen Flug auf die Malediven weiterbefördert, wo sie mit über dreißigstündiger Verzögerung ankamen. Sie machen Ausgleichsansprüche nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen geltend. Die Kläger sind der Ansicht, dass der Abbruch der Flüge einer nach der Verordnung ausgleichspflichtigen Annullierung gleichkomme. Beide Vorinstanzen haben die Klagen abgewiesen.

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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