Der Bundesgerichtshof

PRESSEMITTEILUNGEN
 
XML RSS

Dokumentsuche

Datum

Nummer

Suchbegriff

[Icon: Dreieck] Hilfe

 

Kalender

Mo Di Mi Do Fr Sa So
      1 2 3 4
5 6 7 8 9 10 11
12 13 14 15 16 17 18
19 20 21 22 23 24 25
26 27 28 29 30 31  

Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Monat Oktober 2009 » Pressemitteilung Nr. 210/09 vom 8.10.2009

Siehe auch:  Beschluss des 3. Strafsenats vom 22.9.2009 - 3 StR 262/09 -

vorheriges DokumentDokumentlistenächstes Dokument

Druckansicht

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 210/2009

Ehemalige Vorstandsvorsitzende der AOK Niedersachsen rechtskräftig wegen Untreue verurteilt

Das Landgericht Hildesheim hat die Angeklagte, ehemals Vorstandsvorsitzende der AOK Niedersachsen, wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten zur Bewährung verurteilt. Dem lag zugrunde, dass sie ohne den erforderlichen Beschluss des zuständigen Gremiums eine ungerechtfertigte Bonuszahlung über 45.000 Euro an sich selbst veranlasst und ausgezahlt erhalten hatte, wodurch der AOK Niedersachsen ein entsprechender Schaden entstand.

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision der Angeklagten als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 22. September 2009 - 3 StR 262/09

Landgericht Hildesheim - 15 KLs 4252 Js 8925/05 - Urteil vom 9. Dezember 2008

Karlsruhe, den 8. Oktober 2009

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Druckansicht