Der Bundesgerichtshof

PRESSEMITTEILUNGEN
 
XML RSS

Dokumentsuche

Datum

Nummer

Suchbegriff

[Icon: Dreieck] Hilfe

 

Kalender

Mo Di Mi Do Fr Sa So
      1 2 3 4
5 6 7 8 9 10 11
12 13 14 15 16 17 18
19 20 21 22 23 24 25
26 27 28 29 30 31  

Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Monat Oktober 2009 » Pressemitteilung Nr. 202/09 vom 2.10.2009

Siehe auch:  Urteil des 3. Strafsenats vom 3.12.2009 - 3 StR 277/09 -

vorheriges DokumentDokumentlistenächstes Dokument

Druckansicht

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 202/2009

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten folgenden Terminhinweis geben:

Verhandlungstermin: 8. Oktober 2009

3 StR 277/09

Landgericht Dresden - 14 KLs 201 Js 29405/06 - Urteil vom 6. August 2008

Das Landgericht Dresden hat drei Angeklagte jeweils wegen mehrfacher gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe verurteilt. Zwei weitere Angeklagte hat es freigesprochen. Alle Angeklagten gehörten der "Kameradschaft Sturm 34" an, einer Gruppierung politisch rechtsorientierter Personen, die sich Anfang des Jahres 2006 in Mittweida gebildet hatte und mittlerweile durch Verfügung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 22. April 2007 verboten und aufgelöst worden ist.

Die Staatsanwaltschaft wendet sich mit ihrer Revision insbesondere dagegen, dass das Landgericht die Kameradschaft nicht als kriminelle Vereinigung im Sinne des § 129 StGB angesehen und aus diesem Grunde die Angeklagten nicht nach dieser Vorschrift verurteilt hat.

Die drei verurteilten Angeklagten haben ebenfalls Revision eingelegt; sie beanstanden mit ihren Rechtsmitteln die Verletzung formellen und materiellen Rechts.

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Druckansicht