Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 204/2009

Neue Richter am Bundesgerichtshof

Der Bundespräsident hat den Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe Martin Bender und den Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof Prof. Dr. Christoph Krehl zu Richtern am Bundesgerichtshof ernannt.

Richter am Bundesgerichtshof Bender ist 50 Jahre alt und in Mannheim geboren. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er 1988 in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Als Richter auf Probe war er beim Amtsgericht Ettlingen, beim Landgericht Karlsruhe und bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe tätig. 1991 wurde er zum Richter am Landgericht Karlsruhe ernannt. Dort war er Mitglied des Schwurgerichts und einer Großen Strafkammer. Mit einem Teil seiner Arbeitskraft gehörte er in den Jahren 1991 bis 1995 gleichzeitig im Rahmen einer Abordnung zunächst einem Senat für Rehabilitierungsverfahren beim Bezirksgericht Dresden und später einer Rehabilitierungskammer beim Landgericht Dresden an. Von 1998 bis 2001 war Herr Bender als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Anschließend wechselte er zum Oberlandesgericht Karlsruhe, bei dem er im Jahr 2002 zum Richter am Oberlandesgericht befördert wurde und Mitglied eines für Wirtschaftsstrafsachen zuständigen Strafsenats war.

Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Herrn Bender dem II. Zivilsenat zugewiesen, der vornehmlich für das Gesellschaftsrecht zuständig ist.

Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Krehl ist 51 Jahre alt und in Frankfurt am Main geboren. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung wurde er 1988 in den hessischen Justizdienst übernommen. Nach Verwendungen beim Amtsgericht Bensheim und beim Landgericht Darmstadt war er in der Zeit von 1991 bis 1996 an das Bundesministerium der Justiz abgeordnet. Es folgte eine Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an die Bundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof bis Mitte 1998. Im Januar 1998 wurde er vom Richter am Landgericht Darmstadt zum Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main befördert. Ein Jahr später erfolgte seine Ernennung zum Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof. In der Zeit von 1998 bis 2003 und von 2007 bis Mai 2009 war Prof. Dr. Krehl als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht tätig. Unterbrochen wurde diese Tätigkeit im Jahr 2000 durch eine erneute Abordnung an das Bundesministerium der Justiz, während der er in dem Arbeitsstab zur Unterstützung des Beauftragten des Bundeskanzlers für die Stiftungsinitiative deutscher Unternehmen mitwirkte. Bei der Bundesanwaltschaft war er von 2003 an in der Abteilung für Revisionsstrafsachen eingesetzt. Im Juli 2009 hat ihn die Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, an der er seit langem Strafrecht, Strafprozessrecht und Verfassungsrecht lehrt, zum Honorarprofessor bestellt.

Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Herrn Prof. Dr. Krehl dem 2. Strafsenat

zugewiesen, der vornehmlich für Revisionen aus den Bezirken der Oberlandesgerichte Frankfurt am Main, Jena, Koblenz und Köln zuständig ist. Herr Prof. Dr. Krehl übernimmt ferner das Amt des Ermittlungsrichters I.

Karlsruhe, den 5. Oktober 2009

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501