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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Monat Januar 2009 » Pressemitteilung Nr. 11/09 vom 15.1.2009

Siehe auch:  Urteil des 2. Strafsenats vom 14.1.2009 - 2 StR 516/08 -

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 11/2009

BGH hebt Freisprüche in BSE-Tierfettverfahren auf

 Das Landgericht Trier hat am 03. Juni 2008 den Geschäftsführer und Alleingesellschafter einer Betriebsgesellschaft für Tierkörperbeseitigung sowie zwei seiner Angestellten vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen. Ihnen war vorgeworfen worden, aus Schlachtabfällen herrührendes BSE-Risikomaterial in der Tierkörperbeseitigungsanlage Rivenich vorsätzlich zu Tierfett verarbeitet und dieses anschließend weiterverkauft zu haben. Das Landgericht hatte sich nicht davon zu überzeugen vermocht, dass dem Geschäftsführer die Verarbeitung von Risikomaterial in seinem Betrieb bekannt gewesen war. Die beiden Angestellten hat das Landgericht wegen fehlenden eigenen Tatinteresses nur als Gehilfen angesehen und mangels Vorliegens einer Haupttat freigesprochen.

Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hat der 2. Strafsenat das Urteil des Landgerichts Trier aufgehoben, da die Beweiswürdigung der Strafkammer Lücken und Widersprüche enthielt. Wichtige Indizien, die für einen Vorsatz des angeklagten Geschäftsführers sprachen, habe das Landgericht nicht ausreichend gewürdigt. Das Landgericht Trier wird nun erneut über die Sache zu verhandeln haben.

 

Urteil vom 14. Januar 2009 – 2 StR 516/08

 Landgericht Trier – Urteil vom 03. Juni 2008 – 1031 Js 60224/02.5 KLs

 Karlsruhe, den 15. Januar 2009

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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