Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 4/2009

Verurteilung wegen Vergewaltigungsserie mit Mordversuch im Kreis Heinsberg rechtskräftig

Das Landgericht Aachen hat den heute 35 Jahre alten Angeklagten wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung in drei Fällen, wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchter Vergewaltigung und mit gefährlicher Körperverletzung zu lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet.

Nach den Feststellungen des Landgerichts vergewaltigte der Angeklagte in der Zeit vom 23. September 2006 bis zum 21. April 2007 in Heinsberg-Oberbruch vier verschiedene Frauen, die er jeweils in der Nacht oder in den frühen Morgenstunden auf offener Straße überfallen hatte. Bei der vierten dieser Taten versuchte er sein Opfer durch Ersticken zu töten, ließ aber nach mehr als zweistündiger schwerer körperlicher Misshandlung schließlich von der um ihr Leben flehenden Frau ab. Am Nachmittag des 21. Mai 2007 versuchte der Angeklagte in Wegberg-Tüschenbroich eine weitere Frau zu vergewaltigen, die er auf einem Feldweg vom Fahrrad gestoßen hatte. Als die Vergewaltigung wegen des heftigen Widerstandes seines Opfers scheiterte, fügte der Angeklagte der Frau in Tötungsabsicht zwei schwere Schnittverletzungen am Hals zu und ließ sein stark blutendes Opfer in einem Rapsfeld liegen. Die Verletzte wurde nur deshalb gerettet, weil zwei zufällig passierende Reiterinnen sie entdeckten und einen Notarzt verständigten.

Das Landgericht hat für die ersten vier Taten auf Einzelfreiheitsstrafen zwischen sechs und vierzehn Jahren erkannt. Die fünfte Tat hat es als versuchten Verdeckungsmord gewertet und hat hierfür eine lebenslange Einzelfreiheitsstrafe verhängt. Aus den Einzelstrafen hat das Landgericht eine lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe gebildet und hat zugleich im Hinblick auf die antisoziale Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten und auf die daraus resultierende sehr ungünstige Gefährlichkeitsprognose seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet.

Die auf die Sachrüge und auf verschiedene Verfahrensrügen gestützte Revision des Angeklagten hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs als unbegründet verworfen. Er hat insbesondere die Verhängung der lebenslangen Einzelfreiheitsstrafe für den versuchten Mord wegen der besonderen Umstände des Falles als rechtsfehlerfrei gebilligt und hat lediglich den Schuldspruch dahin rechtlich verschärft, dass der Angeklagte hinsichtlich der Vergewaltigungsgeschehen nach den Feststellungen des Landgerichts in den Fällen 2 bis 5 der besonders schweren Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen, der besonders schweren Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung und des versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchter besonders schwerer Vergewaltigung und mit gefährlicher Körperverletzung schuldig ist. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 3. Dezember 2008 – 2 StR 425/08

Landgericht Aachen – Urteil vom 10. April 2008 – 52 Ks 401 Js 391/07 (21/07)

Karlsruhe, den 8. Januar 2009

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