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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Jahr 2009 » Pressemitteilung Nr. 22/09 vom 30.1.2009

 

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 22/2009

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof

Dr. h. c. Gerd Nobbe im Ruhestand

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Dr. h. c. Gerd Nobbe wird mit Ablauf des 31. Januar 2009 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.

Herr Dr. h. c. Nobbe wurde am 23. Januar 1944 in Lübbecke/Westfalen geboren. Er ist verheiratet und hat drei erwachsene Töchter. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er 1973 in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Als Richter auf Probe wurde er bei dem Landgericht Bielefeld und bei verschiedenen Amtsgerichten eingesetzt und an das Oberlandesgericht Hamm abgeordnet. 1976 wurde er zum Richter am Landgericht Bielefeld ernannt. Von dort wechselte er 1978 an das Oberlandesgericht Hamm, wo er - seit 1980 als Richter am Oberlandesgericht - mit Zivil- und Justizverwaltungssachen befasst war.

1989 wurde Herr Dr. h. c. Nobbe zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Er war dem I. Zivilsenat zugewiesen und ab 1990 dem XI. Zivilsenat, dessen Mitglied er bis heute ist. Ferner vertrat er den XI. Zivilsenat in dem Großen Senat für Zivilsachen. Als Berichterstatter bereitetete er die Entscheidung BGHZ 137, 212 zur Freigabepflicht revolvierender Globalsicherheiten vor.1999 wurde Herr Dr. h. c. Nobbe zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof ernannt und übernahm den Vorsitz des XI. Zivilsenats sowie 2002 den Vorsitz des Dienstgerichts des Bundes. 2007 verlieh ihm die Johannes Gutenberg Universität in Mainz die juristische Ehrendoktorwürde.

Der XI. Zivilsenat ist für das Bank-, Börsen- und Kapitalmarktrecht zuständig. Dieses Rechtsgebiet erfuhr in den letzten 20 Jahren eine starke Veränderung durch die Richtlinien der Europäischen Union, aber auch durch das Eingreifen des nationalen Gesetzgebers. Es stellten sich Rechtsfragen, für die das herkömmliche Darlehensrecht keine oder nur unzureichende Lösungen bot. Unter maßgeblicher Mitwirkung und Führung von Herrn Dr. h. c. Nobbe musste der XI. Zivilsenat neue Wege beschreiten und die überkommene Rechtsprechung fortbilden. Die von Herrn Dr. h. c. Nobbe verfassten Senatsentscheidungen spiegeln diese Entwicklung wider:

Die erste von Herrn Dr. h. c. Nobbe in diesem Senat als Berichterstatter entworfene Grundsatzentscheidung (BGHZ 110, 336) behandelte noch Rechtsprobleme sittenwidriger Ratenkreditverträge. In den 1990er Jahren traten dann Fragen des Zahlungsverkehrs, der Bankentgelte, der Mithaftung naher Angehöriger für Kredite und der revolvierenden Globalsicherungen in den Vordergrund. Jüngere Entscheidungen waren darauf ausgerichtet, die Rechtslage bei fehlgeschlagenen Immobilienfinanzierungen zu klären. Aus der Fülle der zu dem letztgenannten Rechtsgebiet ergangenen, von Herrn Dr. h. c. Nobbe wesentlich mitgeprägten Entscheidungen ist zum Beispiel das in der Öffentlichkeit besonders beachtete Heininger–Urteil zur Widerruflichkeit von Realkreditverträgen nach dem Haustürwiderrufsgesetz bzw. der Haustürgeschäfterichtlinie (BGHZ 150, 248) zu nennen.

Unter dem Vorsitz von Herrn Dr. h. c. Nobbe wurden ferner zahlreiche bedeutsame Einzelfragen des Bankenrechts im weiteren Sinne entschieden. Hervorzuheben sind - auch wegen des beachtlichen Öffentlichkeitsinteresses - das Urteil in dem Rechtsstreit Kirch ./. Deutsche Bank AG und Dr. Breuer (BGHZ 166, 84) sowie das Urteil zur Vereinbarkeit der Abtretung von Darlehensforderungen mit dem Bankgeheimnis und dem Bundesdatenschutzgesetz (BGHZ 171, 180).

Herr Dr. h. c. Nobbe ist langjähriger Mitherausgeber der Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft (ZBB) sowie der Zeitschrift für Bank- und Kapitalmarktrecht (BKR). Die außerordentliche Wertschätzung, die Herr Dr. h. c. Nobbe in Wissenschaft und Praxis genießt, zeigt sich daran, dass ihm aus Anlass seines 65. Geburtstages eine Festschrift überreicht werden soll.

Karlsruhe, den 30. Januar 2009

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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