Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 176/2009

Vizepräsident des Bundesgerichtshofs a. D.

Dr. Joachim Wenzel verstorben

Am 29. August 2009 ist im Alter von 69 Jahren Vizepräsident des Bundesgerichtshofs a. D. Dr. Joachim Wenzel verstorben.

Herr Dr. Wenzel gehörte dem Bundesgerichtshof bis zum Eintritt in den Ruhestand am 30. Juni 2005 fast 17 Jahre lang an. Im Jahr 2002 wurde er zum Vizepräsidenten des Gerichts ernannt.

Als Richter, seit 1999 auch als Vorsitzender des V. Zivilsenats und des Senats für Landwirtschaftssachen trug Herr Dr. Wenzel maßgeblich zur Rechtsentwicklung in Deutschland auf dem Gebiet des Zivil- und Zivilprozessrechts bei. Sein besonderes Interesse galt dem Wohnungseigentumsrecht. Unter seinem Vorsitz ergingen zahlreiche grundlegende Entscheidungen zu diesem Rechtsgebiet, unter anderem der in der Fachöffentlichkeit als "Jahrhundertentscheidung" gefeierte Beschluss zur Reichweite der Beschlusskompetenz der Eigentümerversammlung sowie die Leitentscheidung zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft. Große Verdienste erwarb sich Herr Dr. Wenzel auch im Zusammenhang mit der Bewältigung der vielfältigen Rechtsprobleme im Gefolge der Wiedervereinigung, vor allem auf dem schwierigen und sensiblen Gebiet der Landwirtschaftsanpassung, also der Überführung der kollektiven Landwirtschaft der ehemaligen DDR in Rechtsformen der Bundesrepublik Deutschland.

Herr Dr. Wenzel war eine herausragende Richterpersönlichkeit. Der Bundesgerichtshof verliert mit ihm einen früheren Vizepräsidenten, der sich innerhalb und außerhalb des Gerichts höchste Wertschätzung erworben hat und ihm auch im Ruhestand freundschaftlich verbunden blieb.

Karlsruhe, den 3. September 2009

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