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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Jahr 2009 » Pressemitteilung Nr. 129/09 vom 12.6.2009

Siehe auch:  Beschluss des 5. Strafsenats vom 27.5.2009 - 5 StR 164/09 -

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 129/2009

BGH bestätigt Urteil wegen versuchten Vergiftungsmordes in Kloster Lehnin (Brandenburg)

Das Landgericht Potsdam hat den Angeklagten im Januar 2009 wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt.

Nach den landgerichtlichen Feststellungen hatte der jetzt 47 Jahre alte Angeklagte zunächst versucht, seine Ehefrau mit einem Elektroschockgerät zu betäuben, um sie anschließend zu ertränken. Nachdem ihm dies nicht gelungen war, führte er dem Opfer über einen Zeitraum von knapp eineinhalb Jahren in einer Vielzahl von Einzelakten über Speisen und Getränke Gifte verschiedenster Art zu. Die Tat wurde aufgedeckt, nachdem im Blut des lebensgefährlich erkrankten Opfers Rattengift und der Blutgerinnungshemmer Marcumar entdeckt wurden. Die Ehefrau konnte unter glücklichen Umständen gerettet werden. Der Angeklagte beging die Tat unter anderem deswegen, weil er sich eine Erbschaft erhoffte und eine Beziehung zu einer anderen Frau eingehen wollte. Das Landgericht hat es als besonders verwerflich beurteilt, dass der Angeklagte seinen minderjährigen Sohn in die Tat einbezogen hatte.

Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts als unbegründet verworfen. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 27. Mai 2009 – 5 StR 164/09 LG Potsdam – Urteil vom 22. Januar 2009 - 21 Ks 6/08 – Karlsruhe, den 12. Juni 2009

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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