Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 82/2009

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten folgenden Terminhinweis geben:

Verhandlungstermin: 29. April 2009

1 StR 701/08

Landgericht Kempten (Allgäu); Urteil vom 1. August 2008

Das Landgericht Kempten hat den Angeklagten unter anderem wegen Mordes, begangen aus niedrigen Beweggründen, zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts soll der verheiratete Angeklagte seine ebenfalls verheiratete Freundin am 17. September 2007 an einem kleinen Stausee zwischen Börwang und Wildpoldsried getötet haben, weil sie ihre Familie nicht verlassen und nicht gemeinsam mit dem Angeklagten ins Ausland gehen wollte.

Neben Erkenntnissen aus Telefonverbindungsdaten vom Tattag und Blutspuren der Getöteten an der Kleidung des Angeklagten hat das Landgericht seine Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten insbesondere auf ein heimlich abgehörtes Gespräch zwischen dem Angeklagten und seiner Ehefrau während eines Besuchs in der Untersuchungshaft gestützt. Der Besuch war auf Anordnung des Ermittlungsrichters in einem separaten Besuchsraum der Haftanstalt ohne Überwachung durch einen im Raum anwesenden Vollzugsbediensteten durchgeführt worden. Bei diesem Gespräch bat der Angeklagte seine Ehefrau, die Schuld für den Tod seiner Freundin auf sich zu nehmen und gegenüber den Ermittlungsbehörden anzugeben, dass sie zwei Russen mit deren Ermordung beauftragt habe, um ihn dafür zu bestrafen, dass er sie hintergangen habe.

Der Angeklagte hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Er ist insbesondere der Ansicht, dass die Abhörmaßnahme unzulässig gewesen sei und die hierbei gewonnenen Erkenntnisse von der Strafkammer nicht hätten verwertet werden dürfen. In der anstehenden Hauptverhandlung wird es um die Frage der Rechtmäßigkeit der Abhörmaßnahme gehen; insbesondere darum, ob sie in den verfassungsrechtlich geschützten unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung bzw. in das Recht des Angeklagten auf ein faires Verfahren eingreift.

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