Der Bundesgerichtshof

PRESSEMITTEILUNGEN
 
XML RSS

Dokumentsuche

Datum

Nummer

Suchbegriff

[Icon: Dreieck] Hilfe

 

Kalender

Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Jahr 2009 » Pressemitteilung Nr. 70/09 vom 1.4.2009

 

vorheriges DokumentDokumentlistenächstes Dokument

Druckansicht

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 70/2009

Neue Richter am Bundesgerichtshof

Der Bundespräsident hat den Vorsitzenden Richter am Landgericht Hamburg Dr. Nikolaus Berger und den Richter am Oberlandesgericht München Dr. Bernhard Schneider zu Richtern am Bundesgerichtshof ernannt.

Richter am Bundesgerichtshof Dr. Berger ist 53 Jahre alt und in Mühlhausen/

Thüringen geboren. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er 1988 in den höheren Justizdienst der Freien und Hansestadt Hamburg ein. 1990 wurde er zum Richter am Landgericht Hamburg ernannt. 1991 bis 1993 war er an die Justizbehörde – Amt für Allgemeine Verwaltung – abgeordnet. Im Anschluss daran war er bis 1995 beurlaubt für eine Tätigkeit als wissenschaftlicher Berater einer Landtagsfraktion. Im Jahre 2003 wurde Herr Dr. Berger zum Vorsitzenden Richter am Landgericht Hamburg ernannt.

Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Herrn Dr. Berger dem X. Zivilsenat und dem Xa- Zivilsenat (Hilfssenat), die vornehmlich für das Patentrecht zuständig sind, zugewiesen; Herr Dr. Berger übernimmt ferner das Amt des Ermittlungsrichters V.

Richter am Bundesgerichtshof Dr. Schneider ist 52 Jahre alt und in Nürnberg geboren. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung wurde er 1986 in den höheren Justizdienst des Freistaates Bayern übernommen. 1989 wurde er zum Staatsanwalt (im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit) an der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ernannt. Nach Versetzung als Richter am Landgericht an das Landgericht Nürnberg-Fürth war er in den Jahren 1992 bis 1994 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. 1996 wechselte er als Richter am Amtsgericht an das Amtsgericht München. Von dort wurde er zum Richter am Oberlandesgericht München befördert. 2003 ging er als Richter am Amtsgericht – weiterer aufsichtsführender Richter - an das Amtsgericht München zurück, bevor er 2006 wieder an das Oberlandesgericht München versetzt wurde.

Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Herrn Dr. Schneider dem VIII. Zivilsenat zugewiesen, der vornehmlich für das Kaufrecht und das Recht der Wohnraummiete zuständig ist. Herr Dr. Schneider übernimmt ferner das Amt des Ermittlungsrichters I.

Karlsruhe, den 1. April 2009

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Druckansicht