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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Jahr 2009 » Pressemitteilung Nr. 49/09 vom 5.3.2009

Siehe auch:  Beschluss des 3. Strafsenats vom 10.2.2009 - 3 StR 546/08 -

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 49/2009

Urteil gegen Exilkroaten wegen Mordes rechtskräftig

Das Oberlandesgericht München hat den Angeklagten wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

Nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts war der Angeklagte seit seiner Einreise in den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts in der Exilkroatenszene der Bundesrepublik aktiv, arbeitete gleichzeitig aber auch als Informant für den kroatischen Geheimdienst. 1983 war er in Pläne des kroatischen Sicherheitsdienstes SDS zur Ermordung des ebenfalls emigrierten Stjepan Durkovics eingeweiht. An der am 28. Juli 1983 in der Druckwerkstatt des Angeklagten in Wolfratshausen ausgeführten Tat beteiligte er sich im Wesentlichen dadurch, dass er die im Auftrag des SDS handelnden unmittelbaren Täter wissen ließ, das Opfer werde sich am Vormittag des Tattages in der Werkstatt aufhalten. Damit lieferte er Stjepan Durkovics seinen Mördern aus.

Der 3. Strafsenat hat die Revision des Angeklagten verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 10. Februar 2009 - 3 StR 546/08

OLG München – Entscheidung vom 16. Juli 2008 - 3 StE 2/05-2(2) 6 St 5/05 (2)

Karlsruhe, den 5. März 2009

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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