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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Monat Juli 2008 » Pressemitteilung Nr. 147/08 vom 28.7.2008

Siehe auch:  Beschluss des 1. Strafsenats vom 16.7.2008 - 1 StR 259/08 -

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 147/2008

BGH bestätigt Urteil wegen des Parkplatz-Mordes an der B 29

Das Landgericht Stuttgart hat den Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord und gefährlicher Körperverletzung zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Nach den Urteilsfeststellungen tötete der aus Sizilien stammende Angeklagte am 21. März 2007 auf einem Parkplatz an der B 29 einen 21-jährigen Pkw-Fahrer mit mehreren Schüssen aus einer Pump-Gun. Der Beifahrer erlitt Schussverletzungen.

Bei den beiden Opfern handelte es sich um Spieler der Fußballmannschaft der SG Schorndorf. In der Vergangenheit hatten die beiden dem Bruder des Angeklagten, der die Vereinsgaststätte betrieben hatte, wiederholt aus nichtigem Anlass etwa die Fassade der Gaststätte und des Wohnhauses verschmutzt oder ihm telefonisch mit dem Anzünden des Lokals gedroht. Dafür wollte sie der Angeklagte bestrafen. Er verfolgte die beiden deshalb nach dem Fußballtraining mit seinem Pkw. Auf der B 29 brachte er ein Blaulicht an seinem Autodach an, lotste das Fahrzeug, in dem sich die beiden Opfer befanden, auf einen Parkplatz und schoss mit einer Pump-Gun mehrfach auf sie. Während der Fahrer des Fahrzeugs an inneren Blutungen verstarb, konnte der Beifahrer mit Schussverletzungen flüchten.

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten, mit der er die Verletzung materiellen Rechts beanstandet hatte, durch Beschluss als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 16. Juli 2008 – 1 StR 259/08

LG Stuttgart – Urteil vom 15. Januar 2008 – 1 Ks 113 Js 26983/07

Karlsruhe, den 28. Juli 2008

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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