Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 123/2008

Urteile gegen Hauptangeklagte im "Heros-Verfahren" rechtskräftig

Das Landgericht Hildesheim hat zwei Geschäftsführer und zwei Angestellte von Unternehmen der Heros-Gruppe wegen mehrfacher Untreue bzw. Beihilfe zur Untreue und teilweise auch anderer Straftaten zu Gesamtfreiheitsstrafen zwischen sechseinhalb und zehn Jahren verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts betrieben die Angeklagten über Jahre hinweg ein Schneeballsystem, indem sie das Geld, das die zur Heros-Gruppe gehörenden Geldtransport- und Geldbearbeitungsunternehmen von Kunden erhielten, dazu verwendeten, Verbindlichkeiten der zur Unternehmensgruppe gehörenden Gesellschaften zu begleichen. Die hierdurch entstandenen Fehlbeträge glichen sie jeweils dadurch aus, dass sie auf das bei anderen Kunden an Folgetagen abgeholte Geld zugriffen und damit die Forderungen auf Auskehrung der früher übernommenen Geldsummen verspätet befriedigten. In einer Vielzahl von Fällen entnahmen zwei der Angeklagten auch Kundengelder zum privaten Verbrauch. Bis zum Zusammenbruch der Unternehmensgruppe entstand ein Fehlbetrag in dreistelliger Millionenhöhe.

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf Verfahrensbeanstandungen und auf die Sachrüge gestützten Revisionen der beiden angeklagten Geschäftsführer als unbegründet verworfen. Deren Verurteilung zu zehn bzw. acht Jahren Gesamtfreiheitsstrafe ist damit rechtskräftig.

Die Revisionen der beiden Angestellten führten in einigen Fällen zu einer Änderung des Schuldspruchs. Dies hat zur Folge, dass deren Strafen neu festgesetzt werden müssen. Insoweit ist die Sache an das Landgericht zurückverwiesen worden.

Beschluss vom 1. April 2008 - 3 StR 493/07

Landgericht Hildesheim - Urteil vom 23. Mai 2007 - 25 Kls 5413 Js 18030/06

Karlsruhe, den 26. Juni 2008

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