Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 119/2008

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten folgenden Terminhinweis geben:

Verhandlungstermin: 1. Juli 2008

VI ZR 243/06

LG Berlin – Entscheidung vom 22. Juni 2006 – 27 O 1126/05

KG – Entscheidung vom 7. November 2006 – 9 U 148/06

Der u. a. für Presserecht (hier: Recht am eigenen Bild) zuständige VI. Zivilsenat ist wieder einmal mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen Fotos von Prominenten ohne deren Einwilligung in Zeitschriften veröffentlicht werden dürfen.

Die Klägerin ist eine bekannte deutsche Fernsehjournalistin und -moderatorin. Die Beklagte veröffentlichte in der von ihr verlegten Zeitschrift ein Foto, welches die Klägerin mit ihrer Putzfrau beim Einkaufen in Puerto Andratx auf Mallorca zeigt. Foto und dazugehöriger Text befanden sich auf einer bebilderten Seite mit der Überschrift "Was jetzt los ist auf Mallorca". Das Bild ist mit dem Begleittext versehen: "ARD-Talkerin … beim Shopping mit ihrer Putzfrau im Fischerdorf Puerto Andratx. Ihre Finca liegt romantisch zwischen Mandelbäumen am Rande von Andratx."

Auf entsprechenden Antrag der Klägerin hat das Landgericht die Beklagte verurteilt, es zu unterlassen, "Bildnisse aus dem privaten Alltag der Klägerin" - wie geschehen -

zu veröffentlichen. Die gegen diese Verurteilung gerichtete Berufung der Beklagten hat das Kammergericht teilweise für begründet erachtet und die Beklagte nunmehr unter Klageabweisung im Übrigen - entsprechend einem von der Klägerin in der Berufungsinstanz gestellten Hilfsantrag - dazu verurteilt, es zu unterlassen, Fotos der Klägerin - wie geschehen - zu veröffentlichen. Mit ihren - vom Berufungsgericht zugelassenen - Revisionen verfolgen die Parteien ihr Begehren weiter, soweit das Berufungsgericht jeweils zu ihrem Nachteil entschieden hat.

.

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501