Der Bundesgerichtshof

PRESSEMITTEILUNGEN
 
XML RSS

Dokumentsuche

Datum

Nummer

Suchbegriff

[Icon: Dreieck] Hilfe

 

Kalender

Mo Di Mi Do Fr Sa So
      1 2 3 4
5 6 7 8 9 10 11
12 13 14 15 16 17 18
19 20 21 22 23 24 25
26 27 28 29 30 31  

Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Monat Mai 2008 » Pressemitteilung Nr. 101/08 vom 30.5.2008

 

vorheriges DokumentDokumentlistenächstes Dokument

Druckansicht

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr.101/2008

Richter am Bundesgerichtshof Dr. Michael Ahlt im Ruhestand

Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Michael Ahlt wird mit Ablauf des 31. Mai 2008 in den Ruhestand treten.

Herr Ahlt wurde am 12. Mai 1943 in Prag geboren. Er ist verheiratet und hat zwei erwachsene Kinder.

Nach Abschluss der juristischen Ausbildung im Jahre 1973 und kurzer Tätigkeit als Rechtsanwalt trat Herr Ahlt in den höheren Justizdienst des Freistaates Bayern ein. Nach Verwendungen bei der Staatsanwaltschaft Augsburg und dem Amtsgericht Nördlingen wurde er 1976 bei dem Amtsgericht Augsburg zum Richter am Amtsgericht ernannt. Von dort wurde er 1988 als Richter am Landgericht an das Landgericht Augsburg versetzt. 1990 folgte die Beförderung zum Richter am Oberlandesgericht München. Von dort wechselte er 1993 zunächst im Abordnungsverhältnis, dann als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht an das Oberlandesgericht Dresden.

 

In den Jahren 1995 bis 2000 war Herr Ahlt beurlaubt, um als Referent bei dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften tätig zu sein.

Herr Ahlt wurde im Jahre 2001 zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Er gehört seitdem dem XII. Zivilsenat an, der sich vornehmlich mit Familien- und Personenrecht, sonstigen vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen verheirateten und nicht verheirateten Paaren nach Scheitern der Lebensgemeinschaft sowie der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen auf dem Gebiet des Familienrechts und darüber hinaus auch mit Rechtsstreitigkeiten aus dem Recht der gewerblichen Miete und Pacht befasst.

Herr Ahlt war in beiden Zuständigkeitsbereichen des Senats tätig, und zwar zunächst schwerpunktmäßig im Familienrecht. Dort war er u. a. mit einem Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften befaßt, das die internationale Zuständigkeit für eine Regressklage der öffentlichen Hand wegen übergeleiteter Unterhaltsansprüche betraf. Als Berichterstatter bearbeitete er Verfahren, die das Zusammenwirken von Unterhalts- und Steuerrecht zum Gegenstand hatten, etwa  die Voraussetzungen der Zustimmungspflicht des geschiedenen Ehegatten zur einkommensteuerlichen Zusammenveranlagung in Veranlagungszeiträumen vor der Scheidung oder die Berücksichtigung von Investitionszulagen und steuerlichen Abschreibungen im unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen eines Selbständigen.

Auf dem Gebiet des gewerblichen Mietrechts stammen aus seiner Feder Entscheidungen zur Zuständigkeit für eine Berufung gemäß § 119 Abs. 1 Nr. 1b GVG in Fällen, in denen eine ausländische Gesellschaft (Limited Company) einen allgemeinen Gerichtsstand auch im Inland hat, zur Verpachtung und Rückgewähr von so genannten Milchreferenzmengen und zu beitrittsbedingten Rechtsfragen im Bereich des Mietrechts, so etwa zur Bindungswirkung eines Zuordnungsbescheids nach dem Vermögenszuordnungsgesetz für den Grundstücksmieter. Darüber hinaus hat er sich mit den vielfältigen Problemen der Vermietung von Objekten in Einkaufszentren und der Zulässigkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen befasst.

Literarisch ist er durch mehrere Veröffentlichungen auf dem Gebiet des Europarechts und des gewerblichen Mietrechts hervorgetreten. Ferner hat er an der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen und an der deutschen Rechtsschule der Universität Warschau Vorlesungen im Europarecht gehalten.

Karlsruhe, den 30. Mai 2008

 

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Druckansicht