Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 64/2008

Neuer Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof

Der Bundespräsident hat den Richter am Bundesgerichtshof Dr. Gerhard Ganter zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof ernannt.

Dr. Ganter ist verheiratet und hat zwei erwachsene Kinder. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im Jahre 1974 in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Er war bei der Staatsanwaltschaft Offenburg und bei dem Landgericht Freiburg - dort als Mitglied einer Zivilkammer - tätig. Von 1975 bis 1978 war er an das Justizministerium Baden-Württemberg abgeordnet. 1983 wurde Dr. Ganter zum Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe ernannt, wo er einem Zivilsenat angehörte. Von 1988 bis 1991 folgte eine erneute Abordnung an das Justizministerium Baden-Württemberg. Dr. Ganter wurde 1991 zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Er gehört seitdem, ab 2004 als stellvertretender Vorsitzender, dem IX. Zivilsenat an, der u. a. für das Insolvenzrecht zuständig ist. Ferner war Dr. Ganter für eine Reihe von Jahren Mitglied des Senats für Anwaltssachen.

Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Dr. Ganter den Vorsitz im IX. Zivilsenat und im Senat für Patentanwaltssachen sowie den stellvertretenden Vorsitz im Senat für Anwaltssachen übertragen.

Karlsruhe, den 2. April 2008

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