Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 45/2008

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten folgenden Terminhinweis geben:

Verhandlungstermin: 15. April 2008

VI ZR 83/07

LG Hamburg - 324 O 932/05 - Entscheidung vom 01.09.2006

OLG Hamburg - 7 U 121/06 – Entscheidung vom 27.02.2007

Die Bundesrepublik Deutschland klagt wegen eines im Nachrichtenmagazin FOCUS erschienenen Presseartikels auf Veröffentlichung einer Richtigstellung.

Zur Begründung macht sie geltend, in dem Artikel würden unwahre Tatsachen über den Umgang des Bundeskriminalamts mit einer Akte behauptet, die geheime Informationen ausländischer Geheimdienste über einen Terroristen enthalte. Die Tatsachen seien geeignet, das Ansehen des BKA in der Öffentlichkeit herabzumindern, weil der Eindruck vermittelt werde, das BKA setze Geheiminformationen zweckwidrig ein und lasse zu, dass sie durch Veröffentlichung entwertet würden.

Demgegenüber meint die Beklagte, der Artikel enthalte nur die persönliche Meinung der Autoren, die von einem Informanten aus dem BKA entsprechend unterrichtet worden seien. Dieser könne nicht genannt werden.

Das Landgericht hat die Beklagte zur Richtigstellung verurteilt und dies u.a. damit begründet, dass sie keine Belege für die Wahrheit ihrer Behauptungen genannt habe. Ihre Berufung wurde zurückgewiesen. Das Berufungsgericht hat die Revision zugelassen, da die Frage, ob einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ein Richtigstellungsanspruch zustehen könne, von grundsätzlicher Bedeutung sei.

Der Fall wird dem u.a. für das Allgemeine Persönlichkeitsrecht zuständigen VI. Zivilsenat voraussichtlich Gelegenheit geben, sich mit dieser Frage sowie mit der Bedeutung des Grundrechts auf Meinungs- und Pressefreiheit im Spannungsverhältnis zwischen Informantenschutz und Ansehensschutz zu befassen.

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
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