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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Monat Februar 2008 » Pressemitteilung Nr. 32/08 vom 19.2.2008

 

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 32/2008

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten folgenden Terminhinweis geben:

Verhandlungstermin: 5. März 2008

2 StR 626/07

Landgericht Kassel – Urteil vom 29.6.2007 – 6 Ks 2620 Js 46369/05

Das Landgericht hat den Angeklagten Werner H. wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchten Mordes zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten und seine Ehefrau Michaela H. wegen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt; gegen den ursprünglichen Mitangeklagten E. hat es wegen Beihilfe zum versuchten Mord eine Bewährungsstrafe verhängt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts lebte der Geschädigte, ein 1973 geborener, geistig leicht behinderter Mann, seit Ende 2002 im Haushalt der Eheleute H. Die Eheleute verwendeten die an den Geschädigten ausgezahlten Sozialleistungen zusammen mit dem übrigen Familieneinkommen, ohne dass dieser hierauf Zugriff hatte. Auf Grund körperlicher Misshandlungen durch Werner H. und unzureichender Ernährung verschlechterte sich der Gesundheitszustand des Geschädigten bis zum Sommer des Jahres 2003 zunehmend.

Am Abend des 6. Juli 2003 verprügelte Werner H. den Geschädigten aus nichtigem Anlass, wobei er ihm mit einem hölzernen Schemel mindestens sechsmal auf Kopf und Oberkörper schlug; der Geschädigte erlitt dabei neben anderen Verletzungen mehrere Knochenbrüche im Gesichtsbereich. Am Abend des nächsten Tages erkannten die Eheleute H., dass der Geschädigte jedenfalls ohne ärztliche Hilfe noch im Laufe der nächsten Nacht versterben würde. Sie entschlossen sich, den Geschädigten in Thüringen auszusetzen, um behaupten zu können, er sei aus eigenem Entschluss von ihnen weggegangen, und so sein Verschwinden zu vertuschen. Mit Hilfe des Mitangeklagten E. und der in einem gesonderten Verfahren verfolgten K. brachten die Eheleute H. den noch lebenden Geschädigten mit einem Kleinbus zum Bahnhof in Eisenach, wo Werner H. den Mitfahrenden jedoch erklärte, den Geschädigten nun doch in ein Krankenhaus in Kassel bringen zu wollen. Während einer Rast an einem Parkplatz bei Eisenach stellten die Angeklagten fest, dass der Geschädigte inzwischen gestorben war. Sie ließen seine Leiche darauf in einem Waldstück in der Nähe, versteckt hinter einem Holzstapel, liegen, wo sie am 18. Juli 2003 entdeckt wurde.

Das Landgericht hat die Tat des Angeklagten Werner H. vom 6. Juli 2003 als gefährliche Körperverletzung gewürdigt, da sich hinreichende Anhaltspunkte für einen Tötungsvorsatz nicht ergeben hätten. Das Verhalten der beiden Angeklagten in der Nacht vom 7. auf den 8. Juli 2003 hat das Landgericht als versuchten Verdeckungsmord durch Unterlassen gewertet. Das Landgericht ist nur von einem Versuch des Mordes ausgegangen, weil es zu Gunsten der Angeklagten angenommen hat, der Geschädigte sei auch bei sofortigem ärztlichem Eingreifen schon nicht mehr zu retten gewesen.

Mit ihrer Revision erstrebt die Mutter des Getöteten als Nebenklägerin die Verurteilung der Eheleute H. wegen vollendeten Mordes.

Hierüber wird der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofes auf Grund der anberaumten Hauptverhandlung zu entscheiden haben.

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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