Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 194/2008

Verurteilung eines Landwirts unter anderem wegen Ermordung seiner Eltern rechtskräftig

Das Landgericht Kassel hat den Angeklagten, einen 32-jährigen Landwirt, wegen heimtückisch begangenen Mordes in zwei Fällen und Störung der Totenruhe zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Der Angeklagte tötete im Jahr 2000 seinen Vater, indem er ihn in den Kuhstall lockte und angab, eine Kuh leide an einer Euterentzündung. Als der Vater sich unter das Tier beugte, erschlug ihn der Angeklagte mit einem schweren Gegenstand. Den herbeigerufenen Notarzt täuschte der Angeklagte über die wahre Todesursache, indem er vorgab, sein Vater sei von der Kuh getreten worden.

Vier Jahre später tötete der Angeklagte auch seine Mutter, die er, als sie im Bett lag, erwürgte. Gegenüber dem von ihm selbst verständigten Notarzt erklärte der Angeklagte, er habe seine Mutter, die schon lange krank gewesen und an einer Leberzirrhose gelitten habe, tot im Bett gefunden. Da eine Untersuchung der Leiche unterblieb, gelang es dem Angeklagten auf diese Weise erneut, die Tötung zu verheimlichen.

Im Jahr 2005 kam auf dem nunmehr allein vom Angeklagten bewirtschafteten Hof ein dort früher als Knecht beschäftigter Rentner zu Tode. Der Angeklagte verheimlichte den Tod und vereinnahmte in der Folgezeit die weiterhin gezahlte Rente. Den Leichnam verwahrte der Angeklagte über einen Zeitraum von etwa einem halben Jahr in einer Tiefkühltruhe, bevor er ihn zerstückelte und die Leichenteile den auf dem Hof gehaltenen Schweinen vorwarf. Nachdem der Angeklagte Bekannten gegenüber zunächst behauptet hatte, der Rentner sei nach einem Krankenhausaufenthalt in ein Wohnheim gezogen, zeigte er später dessen Tod an und veranstaltete zum Schein eine Urnenbestattung. Dabei wurde entdeckt, dass die Urne nur mit Blumenerde gefüllt war. Im Zuge der daraufhin einsetzenden polizeilichen Ermittlungen wurden die Leichname der Eltern des Angeklagten exhumiert und ihre gewaltsame Tötung festgestellt.

Die auf Verfahrensrügen und die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 15. Oktober 2008 - 2 StR 430/08

Landgericht Kassel - Urteil vom 29. April 2008 - 3600 Js 12219/06 – 6 Ks

Karlsruhe, 21. Oktober 2008

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501